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Ab Donnerstag wird verhandelt: Union und SPD bilden Teams für Koalitionsgespräche
CDU, CSU und SPD verhandeln ab Donnerstag über die Bildung einer gemeinsamen Regierung. Die drei Parteien benannten am Mittwoch ihre Teams für die Koalitionsverhandlungen, die in 16 thematisch gegliederten Arbeitsgruppen bis Ende kommender Woche zu Ergebnissen führen sollen. Ebenfalls am Donnerstag berät der Bundestag erstmals über die geplanten Änderungen am Grundgesetz, die der künftigen Bundesregierung größeren finanziellen Spielraum verschaffen sollen.
Insgesamt 256 Vertreter der Parteien gehören den 16 Verhandlungsteams an, die am Donnerstag erstmals in der CDU-Zentrale zusammentreten sollen. Die CDU stellt pro Team sechs Vertreter, die CSU drei und die SPD sieben. Bis Sonntag, 23. März, sollen sie Ergebnisse für einen Koalitionsvertrag vorlegen. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatte das schnelle Vorgehen mit der dringlichen außen- und sicherheitspolitischen Lage begründet.
Parallel zu den Vorbereitungen zum Start der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD laufen die Gespräche mit den Grünen weiter, deren Zustimmung im Bundestag für die geplanten Änderungen des Grundgesetzes erforderlich ist. Dabei geht es um die teilweise Ausnahme von Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse und ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur.
Die Grünen waren mit den Vorschlägen von Union und SPD nicht zufrieden, Grünen-Ko-Fraktionschefin Britta Haßelmann bekräftigte am Mittwoch erheblichen Änderungsbedarf. Die schwarz-roten Pläne würden "der aktuellen Lage im Land nicht gerecht", sagte Haßelmann im WDR-Radio. So fehlten konkrete Investitionszusagen für die Zukunft und grundsätzliche Reformvorschläge für die Schuldenbremse.
Stattdessen würden "jede Menge Vorschläge gemacht, die wahnsinnig viel Geld kosten", kritisierte Haßelmann. Die "Zusätzlichkeit von Investitionen" werde hingegen nicht garantiert.
Am Montagabend hatten Union und SPD Gespräche mit den Grünen über ein gemeinsames Vorgehen bei den Grundgesetzänderungen aufgenommen. Die Union bot den Grünen am Mittwoch schriftliche Garantien für die Zustimmung zum geplanten Sondervermögen für Infrastruktur an.
Ein schuldenfinanziertes Sondervermögen sei "überhaupt nur dann gerechtfertigt, wenn es wirklich in zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur führt", sagte Parlamentsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) im Radiosender WDR 5. Dass es sich um zusätzliche Investitionen handeln müsse, könne beispielsweise im Errichtungsgesetz für das Sondervermögen festgeschrieben werden.
Auch die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger, die für die SPD an den Koalitionsverhandlungen beteiligt ist, ging auf die Grünen zu. In den RND-Zeitungen warb Rehlinger dafür, den Grünen in den Gesprächen über das Finanzpaket durch eine Konkretisierung beim Sondervermögen für die Infrastruktur entgegenzukommen.
Mit Blick auf die Grünen-Kritik, das Sondervermögen diene der Quersubventionierung von Wahlversprechen von CDU, CSU und SPD, sagte Rehlinger: "Ein solcher Verschiebebahnhof würde den Herausforderungen nicht gerecht." Sie fügte hinzu: "Daher haben die Grünen da einen Punkt."
Am Donnerstag ist im Bundestag zunächst die erste Lesung der geplanten Grundgesetzänderungen geplant. Vorgesehen ist dazu eine dreieinhalbstündige Aussprache. Danach geht die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse. Eine Abstimmung ist für den 18. März geplant. Am 21. März könnte der Bundesrat abstimmen - auch hier ist eine Zweidrittelmehrheit nötig.
Rein rechnerisch könnten Union und SPD die Grundgesetzänderungen auch mit Stimmen der FDP durchsetzen - diese lehnt die Vorlagen aber ab. "Es wird keine Stimme der FDP-Fraktion geben für ausufernde Verschuldung", sagte Fraktionschef Christian Dürr am Mittwoch. Das Vorgehen von Union und SPD ziele darauf ab, "eine Koalition mit dem Geld der Steuerzahler zusammenzuhalten".
Gegen das Vorgehen von Union und SPD sind bereits Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. AfD und Linke wenden sich in getrennten Verfassungsbeschwerden dagegen, die Grundgesetzänderungen noch durch den alten Bundestag zu beschließen. Am Mittwoch reichte die Linke eine weitere Klage in Karlsruhe ein: Sie zielt auf die aus Sicht der Linken "äußert kurze" Beratungszeit für die Abgeordneten bei den Grundgesetzänderungen ab. Parteichefin Ines Schwerdtner sprach von einem "überfallartigen Verfahren".
M.Ouellet--BTB