-
MLB: Dodgers verlieren auch das dritte Duell mit den Brewers
-
Neue Grenzbrücke zwischen China und Nordkorea eröffnet
-
MLS: Messi mit Miami in den Playoffs
-
Undav trifft endlich wieder: "Natürlich ist es befreiend"
-
Rosberg: Antonelli fährt auf "Schumacher-Level"
-
Kovac sauer: "Wir haben gar nicht stattgefunden"
-
Personalauswahl in Kitas: Bertelsmann-Studie sieht Verbesserungsbedarf
-
Alkoholverbot an allen Bahnhöfen tritt in Kraft
-
Urteil wegen mutmaßlicher iranischer Anschlagspläne in Hamburg erwartet
-
Bundestag entscheidet über Reform von Notfallversorgung
-
China und Nordkorea eröffnen neue Grenzbrücke für Straßenverkehr
-
EU-Staats- und Regierungschefs verhandeln über nächsten EU-Haushalt
-
Trump wünscht Papst Leo XIV. schnelle Genesung
-
Alkoholverbot an Bahnhöfen: Drogenbeauftragter Streeck begrüßt neue Regelung
-
Rüdiger trifft spät: Real dreht Spiel in Rom
-
Guardiola schaut zu: PSG schockt ManCity
-
Undav trifft: VfB mit Traumstart in der Königsklasse
-
Pleite im Eiswind: BVB vermasselt den Kunstrasentest
-
Nach Selenskyjs Appell an Musk: Ukraine meldet bessere Starlink-Verbindung
-
Krankenkassen: GKV-Schätzerkreis rechnet mit stabilem Beitragssatz
-
Kongresswahlen: US-Demokraten bilden 100 Wahlbeobachter aus
-
Le Pen kritisiert geplante Verabschiedung von EU-Haushalt noch vor Wahlen 2027
-
Barcola trifft dreimal: Liverpool gewinnt in Linz
-
Selenskyj fordert Musk zu Wiederherstellung von Starlink in der Ukraine auf
-
Gewaltsame Proteste in Albanien: Demonstranten attackieren Regierungssitz und Ministerien
-
Konflikt um Polens Verfassungsgericht: Tusk kündigt Rückkehr zu "Rechtsstaatlichkeit" an
-
Zweifel an Lebenslauf: Neue Trump-Sprecherin Zacharia unter Druck
-
Bericht: Biontech schließt Werk in Tübingen trotz Millionen-Angebot
-
US-Medien: Streamingdienst Netflix streicht 1000 Stellen
-
Bundes-Grüne geben Berliner Landesverband bei Sondierung freie Hand
-
Israels früherer Inlandsgeheimdienst-Chef verklagt Netanjahu wegen Verleumdung
-
Wegen Unterstützung für Palestine Action: Autorin Rooney nimmt Bücher vom britischen Markt
-
Bis 2031: Red Bull verlängert auch mit Teamchef Mekies
-
Ukraine wirft USA Unterstützung Russlands vor - Kontroverse um Starlink-Drosselung
-
An Lungenkrebs erkrankter Papst Leo XIV. verlässt nach Operation das Klinikbett
-
Gewaltsame Proteste in Albanien: Bildungsministerium in Brand gesteckt
-
AFP-Interview: Friedensnobelpreisträgerin Pillay empfiehlt Trump Lektion im Völkerrecht
-
USA streichen Venezuelas Parlamentspräsidenten von Sanktionsliste
-
Bericht: Panzerbauer KNDS vor Wandel zum Staatskonzern
-
Frankreich: Präsidentschaftskandidat Philippe unter Veruntreuungsverdacht
-
Fahndung in Nordrhein-Westfalen: Unbekannte sollen 34-jährigen Häftling befreit haben
-
Bundesregierung macht Weg frei für Zuckersteuer
-
An Lungenkrebs erkrankter Papst hat nach Operation das Klinikbett verlassen
-
Merz will Erstarken von Extremisten erfolgreiche Reformen entgegenstellen
-
Tischtennis-EM: Lockere Auftaktsiege für Qiu und Franziska
-
Lufthansa gewinnt Bieterduell um Airline TAP aus Portugal
-
Prozess um Sprengung von Nord-Stream-Pipelines: Verteidigung weist Vorwürfe zurück
-
Unbekannte sollen Häftling in Nordrhein-Westfalen befreit haben - Fahndung
-
Türkische Regierung übernimmt Kontrolle über meistgesehenen Nachrichtensender
-
Westjordanland: Israelische Siedler setzen Moschee in Brand
30 Jahre nach gescheitertem Anschlag in Berlin: Bewährungsstrafen für Linksextreme
30 Jahre nach einem fehlgeschlagenen linksextremistischen Anschlag in Berlin hat das dortige Kammergericht die beiden noch lebenden Täter zu Haftstrafen von jeweils zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Es sprach den 65 Jahre alten Peter K. und den 62 Jahre alten Thomas W. am Dienstag wegen einer Verabredung zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion schuldig. Dem Urteil zufolge hatten sie 1995 eine Justizvollzugsanstalt in Berlin-Grünau sprengen wollen, die damals zu einem Abschiebegefängnis umgebaut wurde.
Dazu schlossen sie sich mit einem inzwischen schon gestorbenen Komplizen zu einer Gruppe namens Das Komitee zusammen. Mit dem geplanten Anschlag wollten sie Abschiebungen von Menschen kurdischer Herkunft in die Türkei verhindern und so den bewaffneten Kampf der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) unterstützen. Die drei Männer wussten, dass sich zum Zeitpunkt des geplanten Anschlag nachts niemand in dem Gebäude aufhalten würde.
Zu dem Anschlag kam es letztlich nicht, weil eine Polizeistreife zufällig beobachtete, wie die Angeklagten Propangasflaschen, die mit einem Sprengstoffgemisch befüllt waren, in einen Transporter luden. Daraufhin flohen die drei ohne das Fahrzeug. Sie ließen unter anderem Personaldokumente zurück. Die Männer tauchten unter und flohen aus der Bundesrepublik, zuletzt nach Venezuela.
Vor dem Urteil verständigten sich Gericht, Bundesanwaltschaft und Verteidigung. Demnach war bei Geständnissen eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten bis zu zwei Jahren auf Bewährung vorgesehen. Die Verständigung fand am 20. Februar 2025 statt, während die Angeklagten noch im Ausland waren.
Am 12. März reisten sie dann ein, wurden festgenommen und einen Tag später dem Haftrichter vorgeführt. Sie saßen zunächst in Untersuchungshaft in Berlin-Moabit und wurden am ersten Verhandlungstag, am 17. März, vorerst aus der Haft entlassen. An dem Tag wurden auch ihre Geständnisse verlesen.
Das Gericht erklärte nun, dass die Tat noch nicht verjährt sei. Zwar beträgt die Verjährungsfrist normalerweise 20 Jahre, sie wurde aber mehrmals unterbrochen, beispielsweise durch den Erlass der Haftbefehle.
Das Gericht hielt W. und K. zugute, dass sie sich den deutschen Strafverfolgungsbehörden stellten, nachdem sie in Venezuela politisches Asyl bekamen. Die Auslieferungshaft von K. in Venezuela wird auf seine Freiheitsstrafe angerechnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, noch kann Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt werden.
E.Schubert--BTB