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Rechtsextremistisches "Compact"-Magazin kann weiter erscheinen
Das rechtsextremistische "Compact"-Magazin darf weiter erscheinen. Das Verbot der Compact-Magazin GmbH, die es herausgibt, wurde am Dienstag vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gekippt. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte Compact im Sommer 2024 nach dem Vereinsgesetz verboten und dies damit begründet, dass die GmbH verfassungsfeindliche Ziele habe. Der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) reagierte nun zurückhaltend auf das Urteil. (Az. 6 A 4.24)
Das Gericht fand in "Compact" zwar Texte, die sich gegen die vom Grundgesetz geschützte Menschenwürde richteten. Die verfassungswidrigen Äußerungen und Aktivitäten stufte es aber als nicht so prägend für die GmbH ein, dass sie ein Verbot rechtfertigten. Es verwies außerdem auf die Meinungs- und Pressefreiheit.
Viele Textstellen, die das Ministerium zugunsten des Verbots angeführt habe, ließen sich auch als "überspitzte, aber zulässige Kritik" an der Migrationspolitik deuten, sagte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft bei der Urteilsverkündung. Auch in dem Magazin veröffentlichte Verschwörungstheorien und "geschichtsrevisionistische Betrachtungen" etwa zur Coronapolitik oder zum Ukrainekrieg sind dem Gericht zufolge von der Pressefreiheit gedeckt und können ein Verbot nicht rechtfertigen.
Diskriminierend sind demnach insbesondere Ideen des österreichische Rechtsextremisten Martin Sellner, denen Compact "seit Jahren ohne jegliche Distanzierung einen breiten Raum" einräume. Darin würden deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund als Bürger zweiter Klasse behandelt.
Das Gericht bestätigte mit dem Urteil seine Eilentscheidung vom August 2024. Damals hatte es den Vollzug des Verbots ausgesetzt, so dass "Compact" weiter erscheinen konnte. Die GmbH stützte ihre Klage auch darauf, dass das Vereinsgesetz hier nicht anwendbar sei. Das sah das Gericht aber anders.
Auch ein Medienunternehmen könne grundsätzlich als Verein verboten werden - dabei müsse allerdings die Meinungsfreiheit beachtet werden. Compact sei auch nicht nur ein Presse- und Medienunternehmen, führte das Gericht aus. Der Zusammenschluss rund um den Aktivisten Jürgen Elsässer, seine Frau Stephanie und mehrere Mitarbeiter bilde einen Verein.
Er sei auf Dauer angelegt, verfolge einen gemeinsamen Zweck und habe sich der "straffen Willensbildung" Elsässers unterworfen. Nach eigenem Selbstverständnis verfolgten die Beteiligten eine politische Agenda. Sie organisierten Veranstaltungen und Kampagnen und fühlten sich als Teil einer Bewegung, für die sie auf eine Machtperspektive hinarbeiteten.
Dobrindt erklärte, sein Ministerium werde das Urteil "sorgfältig auswerten". Vereinsverbote blieben "ein anwendbares und mögliches Mittel gegen extremistische Bestrebungen". Elsässer sagte nach dem Urteil: "Wir sind das Sturmgeschütz der Demokratie."
Für die Linksfraktion im Bundestag erklärte deren innenpolitische Sprecherin Clara Bünger: "Das Gerichtsurteil ändert nichts daran, dass Compact ein zentraler Akteur der extremen Rechten ist." Compact werde "auch künftig mit entschlossenem antifaschistischem Widerstand konfrontiert sein".
Der Deutsche Journalistenverband (DJV) und die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion (DJU) sahen in der Gerichtsentscheidung eine Bestätigung für die Bedeutung der Pressefreiheit. Die Pressefreiheit gelte "nicht nur für jene, deren Inhalte wir teilen", erklärte der DJU-Kovorsitzende Lars Hansen.
Das Urteil dürfe zwar nicht darüber hinwegtäuschen, das "Compact" in "vielen Artikeln rechtsextreme und menschenfeindliche Inhalte verbreitet, die mit den journalistischen Standards nichts am Hut haben", erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster. Dagegen vorzugehen sei richtig und wichtig. "Das Verbot eines ganzen Magazins muss dennoch das letzte Mittel bleiben."
Compact sitzt in Stößen in Sachsen-Anhalt und hat nach eigenen Angaben eine Auflage von 40.000 Exemplaren. Der Videokanal hat auf Youtube etwa 515.000 Abonnenten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte Compact Ende 2021 als gesichert rechtsextremistisch ein.
F.Müller--BTB