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AfD kommt in Bayern auf Extremistenliste
Bewerber für den öffentlichen Dienst in Bayern sollen künftig offenlegen, ob sie Mitglied der AfD sind. Hintergrund ist eine Entscheidung des Landeskabinetts, die AfD in das bayerische Extremistenverzeichnis aufzunehmen, wie das Landesinnenministerium am Dienstag in München mitteilte. Eine Mitgliedschaft in einer gelisteten Organisation kann demnach zur Ablehnung eines Bewerbers führen - aber nur nach einer "Einzelfallprüfung", wie es hieß.
"Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst nichts verloren", erklärte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Beamte oder Beschäftigte im öffentlichen Dienst müssten zusichern, "dass sie für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten".
Es sei erforderlich, bei Bewerbern für den öffentlichen Dienst, die Mitglied der AfD sind, genau hinzuschauen, erklärte Herrmann weiter. Eine Mitgliedschaft gebe Anlass, "im Einzelfall näher zu prüfen, ob der Bewerber tatsächlich geeignet ist". Dabei müssten "sämtliche Zweifel ausgeräumt werden".
Das sogenannte Verzeichnis extremistischer und extremistisch beeinflusster Organisationen führt laut Ministeriumsangaben mehr als 200 Organisationen. Es ist Teil der gesetzlich geregelten Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst. Bewerber für den öffentlichen Dienst müssen unter anderem die Frage beantworten, ob sie Mitglied in einer der gelisteten Organisation waren oder sind.
Die Aufnahme der AfD in das Verzeichnis stützt sich den Angaben zufolge auf Erkenntnisse des bayerischen Verfassungsschutzes. Dieser beobachtet die AfD seit 2022 aufgrund von Einflüssen von rechtsextremistischen Aktivisten und Strömungen in der Partei.
F.Müller--BTB