-
Protesttag: Verbände warnen vor Einschnitten für Menschen mit Behinderung
-
Mütter kleiner Kinder deutlich seltener erwerbstätig als Väter
-
Schüsse in Begegnungsstätte in Sachsen: Zahl der Toten auf drei gestiegen
-
SPD-Parlamentsgeschäftsführer Wiese: Müssen jetzt die Ärmel hochkrempeln
-
Nach Amokfahrt in Leipzig: Staatsanwaltschaft klärt weiteres Vorgehen
-
Musk akzeptiert 1,5 Millionen Dollar Bußgeld wegen Twitter-Übernahme
-
NHL: Hurricanes auf Kurs
-
Industrie-Studie: Enormes Potenzial durch Recycling und Wiederverwendung
-
NBA: Knicks dominieren erstes Spiel gegen 76ers
-
Stars präsentieren sich bei Met-Gala in New York in ausgefallenem Stil
-
Guardiola geschockt: "Machen weiter, bis es vorbei ist"
-
Weimer will Digitalabgabe in nächsten Wochen auf Weg bringen
-
Bundeskanzler Merz empfängt portugiesischen Regierungschef
-
Bundesaußenminister Wadephul empfängt isarelischen Kollegen Saar in Berlin
-
Armenien und EU wollen bei Gipfel in Eriwan Beziehungen vertiefen
-
Unionsfraktion wählt Spitze neu - SPD-Fraktion mit Bilanz zu einem Jahr Koalition
-
Iran-Krieg: Britischer Premier Starmer ruft zu Deeskalation auf
-
US-Schauspieler Lively und Baldoni einigen sich auf Beilegung ihres Rechtsstreits
-
Pulitzer-Preise: Berichterstattung über Trump-Regierung gewürdigt
-
Verkehrsminister Schnieder verteidigt Tankrabatt - Absage an Tempolimit
-
Russland kündigt Waffenruhe für 8. Mai an - Selenskyj verkündet Feuerpause ab Mittwoch
-
Drama im Snooker-Finale: Wu gewinnt ersten WM-Titel
-
Vorteil Arsenal: ManCity patzt im Titelrennen
-
US-Einsatz in Straße von Hormus: Sorge vor neuer militärischer Eskalation wächst
-
New York: Hakenkreuz-Schmierereien an Synagoge und Häusern
-
Berauscht am Steuer: Britney Spears entgeht durch Geständnis dem Knast
-
Amokfahrer rast durch Leipziger Fußgängerzone: Zwei Tote und mehrere Verletzte
-
US-Schauspielerin Demi Moore wird Mitglied der Jury beim Filmfestival von Cannes
-
Arsenal: Havertz im Kader für Halbfinal-Rückspiel
-
US-Außenminister Rubio trifft Papst Leo XIV. am Donnerstag in Rom
-
Mindestens neun Tote nach neuen russischen Angriffen auf die Ukraine
-
Verdächtiger Autofahrer von Leipzig ist 33-jähriger Deutscher
-
Nach Tat in Leipziger Innenstadt: Kretschmer spricht von "mutmaßlicher Amokfahrt"
-
Auto fährt durch Leipziger Fußgängerzone: Zwei Tote und mehrere Verletzte
-
"Schade und nachteilig": Pistorius besorgt wegen US-Rückzieher bei Tomahawks
-
Zwei Tote bei Vorfall mit Auto in Leipziger Fußgängerzone - auch Verletzte
-
Schweden: 23 Unbeteiligte in drei Jahren bei Schießereien zwischen Banden getötet
-
US-Einsatz in Straße von Hormus: Marineschiffe durchfahren Meerenge
-
Polizei: Mehrere Verletzte bei Vorfall mit Auto in Leipziger Innenstadt
-
Gericht: Mangelhaft gehaltene Hunde dürfen von Amts wegen verkauft werden
-
EPG-Gipfel: US-Truppenabzug drängt Europäer zu mehr Unabhängigkeit bei Verteidigung
-
Frankreich mahnt zur weltweiten Reduzierung von Methan-Ausstoß
-
Mädchen jahrelang eingesperrt: Fünf Jahre Haft für Mutter in Siegen
-
Möglicher Hormus-Einsatz: Minenjagdboot "Fulda" unterwegs Richtung Mittelmeer
-
Bundesregierung will Schutz vor Cyberangriffen besser koordinieren
-
Russische Schattenflotte: Schweden nimmt Kapitän von gestopptem Schiff fest
-
Keine US-Marschflugkörper: Bundesregierung will zügig eigene Systeme entwickeln
-
Fast fünf Jahre Haft nach Schlägerei mit tödlichem Ausgang in Trier
-
Meistermacher Aubin verlässt Eisbären: Wechsel nach Bern
-
Nach US-Zolldrohungen: EU-Handelskommissar trifft am Dienstag US-Handelsbeauftragten
Nicht als Referendar zugelassen: Aktivist von rechter Partei scheitert mit Beschwerde
Ein Aktivist der rechtsextremistischen Kleinstpartei Der III. Weg ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen seine Nichtzulassung als Rechtsreferendar in Bayern gescheitert. Die Verfassungsbeschwerde ist nach dem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss unzulässig. Der Mann war in der Zwischenzeit in Sachsen zum Referendariat zugelassen worden und wurde Anwalt. (AZ. 2 BvR 350/25)
Er hatte ursprünglich in Bayern Jura studiert und wollte danach dort seine Ausbildung fortsetzen. Das Oberlandesgerichts Bamberg, wo er sich bewarb, lehnte aber ab - unter anderem weil der Bewerber führende Positionen bei der Partei innehatte und seine verfassungsfeindliche Haltung in Reden deutlich geworden sei. Außerdem habe er sich durch frühere Arbeit für die NPD und eine inzwischen verbotene Gruppe verfassungsfeindlich betätigt.
Der Mann ging dagegen mit einem Eilantrag und einer Klage vor, hatte aber weder vor dem Verwaltungsgericht Würzburg noch vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München Erfolg. Auch eine erste Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe scheiterte. Obwohl er schließlich in Sachsen zum Volljuristen ausgebildet wurde, wandte er sich gegen die Ablehnung aus Bayern auch noch an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Dieses entschied im Oktober 2024 gegen ihn. Es erklärte, dass Rechtsreferendare sich nicht aktiv gegen die Grundwerte der Verfassung wenden dürften. Referendare müssten Mindestanforderungen an die Verfassungstreuepflicht erfüllen. Gebe es begründete Anhaltspunkte dafür, dass jemand verfassungsfeindliche Ziele habe oder aktiv unterstütze, dürfe er keinen Rechtsstreit bearbeiten.
Gegen diese Entscheidung aus Leipzig und die Entscheidungen der Vorinstanzen wandte sich der Mann an das Bundesverfassungsgericht. Dieses nahm seine Beschwerde aber nicht zur Entscheidung an. Der Mann habe nicht erklärt, warum ihm aktuell ein Rechtsschutzinteresse zustehe.
N.Fournier--BTB