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Urteil: Fahrer von Minister hat keinen Anspruch auf Tagegeld für Dienstreisen
Einem ehemaligem Dienstwagenfahrer eines Ministers steht laut einer Entscheidung des niedersächsischen Landesarbeitsgerichts kein Tagegeld für reisebedingte Mehraufwendungen zu. Es lägen keine Dienstreisen im Sinn der tariflichen Bestimmungen vor, weil dessen Reisetätigkeit ein Dienstgeschäft dargestellt habe, entschied das Gericht in Hannover am Donnerstag. Die Richter bestätigten damit ein Urteil der Vorinstanz. (Az. 5 SLa 251/25)
Schon das Verwaltungsgericht hatte betont, dass Reisen für persönliche Fahrer von Landesministern die Haupttätigkeit darstellten und deshalb nicht als Dienstreisen zu qualifizieren seien. Das Landesarbeitsgericht unterstrich dies. Aus den Tarifbestimmungen des öffentlichen Diensts lasse sich generell kein Anspruch des Beamten auf Tagegeld herleiten.
Die Frage, ob das Land Niedersachsen anderen Dienstwagenfahrern wegen "einer gegebenenfalls unrichtigen Anwendung tariflicher Regelungen" Tagegeld zahle, sei irrelevant. Das Land habe lediglich die Normen des Tarifvertrags angewandt, betonte das Gericht.
Auch us einer etwaigen abweichenden Handhabung in anderen Fällen könne der Mann daher keine Ansprüche ableiten. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Gericht allerdings die Revision zum Bundesarbeitsgericht zu.
H.Seidel--BTB