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Nach Absetzung Dodiks: Interimspräsidentin der serbischen Teilrepublik Bosniens gewählt
Rund zwei Monate nach der Absetzung des verurteilten bosnischen Serbenführers Milorad Dodik hat das Parlament der serbischen Teilrepublik von Bosnien und Herzegowina eine Interims-Nachfolgerin gewählt. Die 58-jährige Ana Trisic Babic, ehemalige Vize-Außenministerin von Bosnien und Herzegowina, wurde am Samstag vom Parlament der Republika Srpska in Banja Luka zur Übergangspräsidentin gekürt. Sie ist eine Verbündete Dodiks, in den vergangenen 15 Jahren war sie seine Beraterin.
Dodik war Anfang August von der Zentralen Wahlkommission von Bosnien und Herzegowina nach fast zwei Jahrzehnten an der Macht des Amtes als Präsident der Republika Srpska enthoben worden. Grund war seine Verurteilung zu einer einjährigen Haftstrafe. Verurteilt wurde der Nationalist, weil er im Juli 2024 zwei Gesetze in Kraft gesetzt hatte, welche die Umsetzung von Entscheidungen des Hohen UN-Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina, Christian Schmidt, untersagten.
Die Haft konnte Dodik durch die Zahlung einer Geldstrafe vermeiden. Allerdings wurde ihm auch für sechs Jahre das Ausüben politischer Ämter verboten. Dodik, der enge Beziehungen zum russischen Staatschef Wladimir Putin pflegt und von den USA seit 2017 mit Sanktionen belegt ist, bezeichnete sich als Opfer eines "politischen Prozesses".
Die Zentrale Wahlkommission hat vorgezogene Neuwahlen zum Präsidentenamt in der serbischen Teilrepublik für den 23. November angesetzt. Das Parlament der Republika Srpska hatte wiederum nach der Amtsenthebung Dodiks beschlossen, am 25. Oktober ein Referendum über dessen Zukunft abzuhalten. Die Abstimmung ist als Unterstützung für Dodik gedacht.
Dodik hatte immer wieder die Abspaltung seines Landesteils von Bosnien und Herzegowina betrieben. Das Land ist seit dem Friedensabkommen von Dayton von 1995 aufgeteilt in die überwiegend von bosnischen Serben bewohnte Republika Srpska und die kroatisch-muslimische Föderation Bosnien und Herzegowina. Die beiden halbautonomen Landesteile haben eigene Regierungen und Parlamente und sind durch eine schwache Zentralregierung verbunden.
F.Müller--BTB