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Sachsen schafft Weihnachtsamnestie für Strafgefangene ab
Sachsen schafft die Weihnachtsamnestie für Strafgefangene ab. Entgegen der vor fünf Jahren eingeführten Praxis werde es in diesem Jahr keine vorzeitigen Entlassungen von Häftlingen anlässlich des Weihnachtsfests mehr geben, teilte das sächsische Justizministerium am Dienstag in Dresden mit. "Strafe ist keine Frage des Kalenders, sondern der Gerechtigkeit", erklärte Justizministerin Constanze Geiert (CDU). Wer Unrecht begangen habe, müsse dafür einstehen.
Die Praxis der Weihnachtsamnestie habe "zu einer Bevorzugung geführt, die sich in einem modernen Rechtsstaat mit dem Prinzip der Gleichbehandlung aller Gefangenen nur schwer rechtfertigen ließ", erklärte Geiert weiter. Mit der Abschaffung der Weihnachtsamnestie werde "ein klares Zeichen für Gleichbehandlung, Konsequenz und Verlässlichkeit im Bereich der Strafvollstreckung" gesetzt.
In mehreren Bundesländern werden Strafgefangene, deren Entlassungstermin in die Weihnachtszeit fällt, traditionell bis zu mehrere Wochen früher entlassen. Auch in Sachsen war das bisher so.
Laut Justizministerium können im Freistaat geeigneten Gefangenen weiterhin Lockerungen, etwa unbegleiteter Ausgang oder Langzeitausgang, gewährt werden, sofern keine Flucht- oder Missbrauchsgefahr besteht. Darüber hinaus können Gefangene, deren Strafende in den Zeitraum des Weihnachtsfests falle, bereits am letzten Werktag vor dem 22. Dezember entlassen werden.
L.Dubois--BTB