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Bundeskabinett beschließt deutliche Anhebung des Mindestlohns
Das Bundeskabinett bringt am Mittwoch die kräftigste Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns seit seiner Einführung vor zehn Jahren auf den Weg. Der Verordnungsentwurf aus dem SPD-geführten Bundesarbeitsministeriums sieht vor, dass der Mindestlohn in zwei Schritten um insgesamt 13,9 Prozent angehoben wird: zum Jahreswechsel zunächst von derzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro - und zum 1. Januar 2027 weiter auf 14,60 Euro. Dem Ministerium zufolge sollen von der Anhebung rund sechs Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren.
Die unabhängige Mindestlohnkommission hatte diese Anhebung im Juni empfohlen. Die Kommission besteht aus je drei von den Arbeitgebern und den Gewerkschaften entsandten Vertreterinnen und Vertretern, einer Vorsitzenden und zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft. Gesetzlich geregelt ist, dass die Kommission alle zwei Jahre einen Vorschlag zur Anpassung des Mindestlohns vorlegt, den die Bundesregierung dann durch eine Rechtsverordnung verbindlich machen kann - aber nicht muss.
O.Bulka--BTB