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Merz: Ukrainer sollen in eigenem Land bleiben statt nach Deutschland zu kommen
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, dass insbesondere junge Männer aus der Ukraine statt einer Ausreise nach Deutschland "den Dienst in ihrem Land versehen" sollten. Er habe an diesem Donnerstag den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj "darum gebeten, dafür zu sorgen", sagte Merz in einer Rede auf dem Handelskongress Deutschland am Nachmittag in Berlin. In der Ukraine "werden sie gebraucht", sagte Merz weiter.
Der Kanzler bekräftigte auch Pläne der Regierung, wonach Geflüchtete aus der Ukraine künftig keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld erhalten sollen. Stattdessen sollen sie Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Mit Blick auf die in Deutschland lebenden Ukrainerinnen und Ukrainer kündigte Merz zudem "konkrete Änderungen" an, damit die Arbeitsanreize größer sind als der Anreiz, "im Transfersystem zu bleiben".
Auf die Neuregelungen für das Bürgergeld hatten sich zuvor laut Angaben aus Regierungskreisen Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) verständigt. Keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld sollen demnach Menschen aus der Ukraine haben, die ab dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind. Die Änderung soll demnach rückwirkend gelten, bereits bewilligte Bürgergeldbescheide laufen aber noch aus.
Die Einigung bestätigt im Kern die im Referentenentwurf des Arbeitsministeriums vorgesehene Regelung, der im Sommer in die regierungsinterne Ressortabstimmung gegangen war. "Alles andere hätte zu einem zu hohen bürokratischen Aufwand geführt", hieß es aus den Regierungskreisen. Die Änderung solle nun kommende Woche vom Kabinett beschlossen werden.
Laut einem Bericht der "Bild"-Zeitung verlieren durch die geplante Neuregelung mehrere zehntausend Menschen aus der Ukraine den Anspruch auf Bürgergeld. Für Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem Stichtag 1. April nach Deutschland gekommen sind, bleibt hingegen der Anspruch auf Bürgergeld bestehen.
Der Referentenentwurf beziffert die erwarteten Einsparungen durch den so genannten Rechtskreiswechsel im Jahr 2026 auf rund 730 Millionen Euro, von denen rund 680 Millionen Euro auf den Bund und rund 50 Millionen Euro auf die Kommunen entfallen sollen. Im Jahr 2027 sollen demnach Minderausgaben von rund 320 Millionen Euro entstehen, von denen rund 300 Millionen Euro auf den Bund und rund 20 Millionen Euro auf die Kommunen entfallen. Einsparungen ergeben sich demnach auch bei der Grundsicherung im Alter und bei Hilfen zum Lebensunterhalt.
Dem stehen allerdings erhebliche Mehrkosten für Länder und Kommunen beim Asylbewerberleistungsgesetz gegenüber. Diese dürften laut dem Gesetzentwurf 2026 rund 862 Millionen Euro und 2027 rund 394 Millionen Euro betragen.
Die Länder sollen für ihre Mehrkosten vom Bund eine Kompensation erhalten. Eine finanzielle Ersparnis für den Gesamtstaat entsteht durch die Änderungen allerdings den Prognosen zufolge nicht. Grund sind insbesondere höhere Verwaltungsausgaben beim Asylbewerberleistungsgesetz.
J.Horn--BTB