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Versicherung von Bürgergeldempfängern: Krankenkassen starten Klagen gegen Bund
Den gesetzlichen Krankenkassen fehlen jährlich zehn Milliarden Euro für die Versicherung von Bürgergeldbeziehenden - nun haben die Kassen deswegen erste Klagen gegen den Bund eingereicht. Der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) teilte am Montag mit, sein Verwaltungsrat habe beschlossen, "im Auftrag und im Namen der Krankenkassen gegen die unzureichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden zu klagen". Der Verband strebt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an.
Die Klagewelle war bereits seit Monaten in Vorbereitung. Hintergrund ist ein Streit um die Übernahme von Kosten für die Versicherung von Bürgergeldbeziehern. Für diese Kosten müssen nach aktueller Praxis überwiegend die gesetzlichen Kassen aufkommen - und damit die 75 Millionen gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber. Dem GKV zufolge geht es um zehn Milliarden Euro im Jahr.
"Das ist unfair den gesetzlich Versicherten und ihren Arbeitgebenden gegenüber und zudem wirtschaftspolitisch kontraproduktiv", erklärte Susanne Wagenmann, die Verwaltungsratsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands. Versicherte und Arbeitgeber dürften "nicht länger mit einer Finanzierungsaufgabe des Staates belastet werden, sie stoßen heute schon an ihre finanziellen Belastungsgrenzen", ergänzte ihr Ko-Vorsitzender Uwe Klemens.
Zuständig ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Dort seien nun die ersten Klagen eingereicht worden, erklärte der GKV. Weitere würden in den kommenden Tagen folgen. Der Verband, der die Krankenkassen vertritt, argumentiert, dass diese eine Aufgabe erfüllen, "die in die alleinige Verantwortung des Bundes fällt" - zugleich bekommen die Kassen über die staatlichen Beitragszahlungen die Kosten dafür aber nur zu einem Drittel finanziert.
Gegenstand der Klage sind die seit Mitte November an die einzelnen Krankenkassen verschickten Bescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) in Bonn über die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026. Der GKV strebt letztlich eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit der "systematischen Unterfinanzierung der Gesundheitsversorgung von gesetzlich versicherten Bürgergeldbeziehenden" an, wie der Verband ausführte. Er will demnach ein Verfahren vorschlagen, bei dem das Landessozialgericht die geltende Regel von Karlsruhe überprüfen lässt.
Das Bundesgesundheitsministerium teilte mit, die Regierung nehme die Klagen "zur Kenntnis". Die Entscheidung obliege nun den Gerichten. Darüber hinaus sei die Regierung der Auffassung, dass das BAS "die Zuweisungsbescheide gemäß geltendem Recht erlassen hat und dieses im Einklang mit dem Grundgesetz steht". Eine Sprecherin des Arbeits- und Sozialministeriums ergänzte, die Höhe der zu entrichtenden GKV-Beiträge für Bürgergeldbezieher beruhe "auf eindeutigen gesetzlichen Regelungen".
Die einzelnen Kassen unterstrichen vor diesem Hintergrund ihre Kritik am Bund. "Der Staat kommt bei den Krankenkassenbeiträgen für Bürgergeldempfänger seiner finanziellen Verantwortung nicht nach", erklärte Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse. "Er verschiebt die finanzielle Belastung auf die Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das muss sich ändern."
Der Missstand dauere "schon seit über einem Jahrzehnt" an, erklärte dazu die Chefin des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann. Daher lasse sich das "Volumen der zweckentfremdeten Mittel inzwischen auf weit über 100 Milliarden Euro beziffern". Da politisch bislang nichts passiert sei, bleibe den Kassen nur noch der Klageweg.
Auch die DAK schließt sich dem Vorgehen an und fordert eine "auskömmliche Finanzierung der Zuweisungen für Bürgergeldempfangende". Er zog auch eine Verbindung zu den allgemeinen Beitragssätzen: Hätten die Kassen die ihnen zustehenden Bundesmittel erhalten, "könnten im Jahr 2026 die Beiträge für Versicherte und Arbeitgeber stabil bleiben", erklärte DAK-Chef Andreas Storm.
E.Schubert--BTB