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Kabinett beschließt Beitritt zu UN-Hochseeschutzabkommen
Die Bundesregierung hat den Beitritt zum UN-Hochseeschutzabkommen beschlossen. Das Kabinett billigte laut Bundesumweltministerium am Mittwoch dazu zwei Gesetzentwürfe zum Beitritt und dessen Umsetzung. Mit dem 2023 vereinbarten Abkommen wird erstmals weltweit die Einrichtung von Meeresschutzgebieten auf hoher See möglich. Es sieht gemeinsame Standards zum Meeresschutz vor und soll Umweltprüfungen von menschlichen Aktivitäten im Ozean ermöglichen.
"Die Ozeane sind überlebenswichtig für uns Menschen", erklärte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD). "Sie erzeugen Sauerstoff, versorgen uns mit Nahrung und sind das größte Ökosystem des Planeten. Zugleich sind die Ozeane stark belastet durch Plastikmüll, Überfischung, Chemikalien und Klimawandel. Umso wichtiger sind Gebiete, in denen die Meeresnatur sich wieder erholen kann."
Das UN-Hochseeschutzabkommen sei "der größte internationale umweltpolitische Erfolg der letzten Jahre", betonte Schneider. Es schaffe "erstmals weltweite gemeinsame Regeln für die Einrichtung von Meeresschutzgebieten auf hoher See". Deutschland arbeite schon jetzt mit Partnern aus Afrika, Südamerika und Asien daran, "bald erste Schutzgebiete in den Ozeanen ausweisen zu können".
Das Hochseeabkommen hat laut Umweltministerium bisher 145 Unterzeichner, darunter alle EU-Mitgliedstaaten. Es soll am 17. Januar 2026 in Kraft treten, nachdem es den Angaben zufolge inzwischen bereits 75 Staaten sowie die EU ratifiziert haben.
Die hohe See umfasst rund die Hälfte der Erdoberfläche. Juristisch handelt es sich um den Bereich der Meere, der jenseits der nationalen Einflusssphären und Rechtsprechung liegt. Bisher gab es für die Hochsee keine einheitlichen Umweltregeln.
W.Lapointe--BTB