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DOSB fordert konkrete Nachbesserungen beim Sportfördergesetz
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat seine Kritik am Ende Oktober veröffentlichten Referentenentwurf zum Sportfördergesetz konkretisiert. Gemeinsam mit 34 weiteren Sportorganisationen reichte der Dachverband am Mittwoch beim Bundeskanzleramt fristgerecht eine 16-seitige Stellungnahme ein, in der mehr Einfluss für den Sport gefordert wurde.
Der Entwurf schaffe "mehr staatliche Eingriffsmöglichkeiten, aber keine bessere Förderung. Daher lehnen wir ihn in seiner jetzigen Form ab und machen konkrete Vorschläge, welche Verbesserungen im Gesetz notwendig sind, um zu erfolgsoptimierenden Bedingungen für unsere Athletinnen und Athleten zu kommen", fasste Olaf Tabor, DOSB-Vorstand Leistungssport, die Essenz des Papiers zusammen.
Der DOSB und die unterzeichnenden Organisationen fordern unter anderem, die Bekenntnisse zur Autonomie des Sports sowie zur finanziellen Verantwortung des Bundes für den Spitzensport wiederaufzunehmen und den wichtigen Stiftungsrat von fünf auf sechs Sitze zu vergrößern (3-mal Bund, 2-mal DOSB, 1x Länder) - der Erstentwurf sieht ein Verhältnis von Politik zu Sport von 4:1 vor.
Auch sollten die "Zustimmungsvorbehalte des Bundeskanzleramtes konkretisiert und neu für den DOSB eingeführt werden", erklärte der DOSB. Man wolle erreichen, dass "in sportfachlichen Fragen Entscheidungen nur mit dem Sport getroffen werden können".
Weitere Punkte der Stellungnahme berühren u.a. Bereiche wie Entbürokratisierung oder eine verbesserte materielle und soziale Absicherung von Sportlerinnen und Sportlern sowie eine bessere Bezahlung von Trainern.
Die Stiftung Deutsche Sporthilfe stellte in einem eigenen Positionspapier heraus, dass die Athletinnen und Athleten beim Sportfördergesetz "zuerst kommen" müssten. "Sie sind wichtiger als jede Struktur. Die Reform kann nur dann eine Wende bringen, wenn sie die Förderung dort stärkt, wo Leistung entsteht – bei den Athletinnen und Athleten selbst", sagte Sporthilfe-Vorstandsmitglied Max Hartung.
Konkret dringt die Sporthilfe bereits für das Jahr 2027 darauf, die Athletenförderung anzupassen und zu modernisieren. Die Vorschläge umfassen eine Erhöhung der Grundförderung, eine Integration neuer und vorübergehender olympischer und paralympischer Disziplinen und Sportarten, Individualbudgets für Athletinnen und Athleten und die Modernisierung der Rahmenbedingungen. Hierdurch entstünden dem Bund Mehrkosten von 7,85 Millionen Euro jährlich, welche aber "zeitnah eine deutliche Verbesserung für Deutschlands beste Nachwuchs- und Spitzenathletinnen und -athleten zur Folge" hätten.
Es bleibt offenbar noch Zeit für Anpassungen: Wie der DOSB-Vorstandsvorsitzende Otto Fricke am Samstag erklärt hatte, soll ein Kabinettsentwurf des Sportfördergesetzes erst nach den Olympischen Winterspielen in Mailand und Cortina d'Ampezzo (6. bis 22. Februar 2026) eingebracht werden.
M.Odermatt--BTB