-
Fünf Tote und drei Schwerverletzte bei Unfall von niederländischem Bus in der Schweiz
-
FC Bayern vor Vertragsverlängerung mit Freund
-
Bas sieht Aus für "Rente mit 63" kritisch - und bekennt sich zu Reform
-
Zahl der Übernachtungen in Deutschland auch im Juli gestiegen
-
Bundesforschungeministerin erwartet trotz Novelle Rückgang an Bafög-Beziehern
-
Zahl der Firmenpleiten steigt im ersten Halbjahr auf höchsten Stand seit 13 Jahren
-
Kane: Keine schnelle Einigung bei Vertragsverlängerung
-
Laschet kritisiert mangelnden Beistand für Merz durch CDU-Ministerpräsidenten
-
Betrunkener Autofahrer fährt mit drei Reifen durch Mainz
-
"Süddeutsche": Gaskrise 2022 kostete den Bund 50,4 Milliarden Euro
-
Kaliforniens Gouverneur unterzeichnet neue Gesetze zum Schutz von Kindern in Onlinenetzwerken
-
Krawietz/Pütz im US-Open-Finale
-
Angriff auf Berliner Landesnetz: Anlaufstelle für Betroffene eingerichtet
-
Vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: AfD in Umfragen weiter vor SPD
-
Vor Abgeordnetenhauswahl in Berlin: Enges Umfragerennen von Linkspartei und CDU
-
"Partei des Hasses": Trump und Vance attackieren Demokraten bei Parteitag vor Midterms
-
NFL: Topfavorit Los Angeles Rams mit Fehlstart
-
Bierchen, Eisbad und Döner: DBB-Frauen feiern WM-Halbfinale
-
Nach Startelf-Comeback: Erlöser Musiala ist "richtig glücklich"
-
Mehrjährige Haftstrafen gegen Organisatoren von Tiananmen-Mahnwachen in Hongkong
-
Wegen WM-Erfolgen: Lehrerin Wilke darf schwänzen
-
"Bin zu weit gegangen": Leclerc entschuldigt sich bei Hamilton
-
Traumfinale in New York: Rybakina fordert Sabalenka
-
US-Vizepräsident Vance bezeichnet Demokraten als "Partei des Hasses"
-
25 Jahre danach: USA erinnern an Anschläge vom 11. September 2001
-
Präsident der Emirate setzt Deutschland-Besuch in München fort
-
Social Media: Experten übergeben Abschlussbericht zu Medienschutz an Prien
-
Bundestag: Haushaltswoche endet mit Debatten über Etats für Arbeit und Forschung
-
Musk droht Machern von kritischem Dokumentarfilm Klagen an
-
Petition für Cannabisblüten auf Rezept
-
25 Jahre MS WEBDESIGN. Die Lustenauer Webagentur feiert ihr Jubiläum mit einem neuen Auftritt
-
Putin vor Gipfeltreffen der Brics-Staaten in Indien eingetroffen
-
Ukraine meldet mindestens fünf Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum
-
Leipzig erlebt herben Dämpfer bei Champions-League-Neuling Como
-
Traumreise zum Triple: Musiala erlöst die Bayern
-
Streit um US-Briefwahl: Neue Niederlage für Trump vor Gericht
-
Champions-League-Premiere geglückt: Melsungen bezwingt Skopje
-
Algerien bricht Beziehungen zu Emiraten ab und verhängt teilweise Luftraumsperrung
-
Selenskyj: Treffen mit Trump Ende September in New York
-
Ohne Grozer: Volleyballer gewinnen zum EM-Auftakt
-
Staatschef der Emirate in Berlin: Milliardeninvestitionen in Deutschland vereinbart
-
NFL: Seahawks siegen zum Auftakt - Entwarnung bei Darnold
-
Sabotage an Stromnetz: Bundesanwaltschaft ermittelt gegen 48-Jährigen
-
Ukraine meldet mindestens vier Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum
-
Medaille ganz nah: DBB-Frauen sensationell im WM-Halbfinale
-
9/11-Gedenken in New York: Petition gegen muslimischen Bürgermeister Mamdani
-
Emirates fliegt künftig auch Berliner Flughafen BER an
-
Vereinigte Arabische Emirate investieren 40 Milliarden Euro in Deutschland
-
Linnemann will Gesundheitssystem effizienter machen
-
Militärkreise: Huthi-Miliz übernimmt Kontrolle von jemenitischer Hafenstadt Mocha
Regierung will Internet-Anbieter zu Speicherung von IP-Adressen verpflichten
Internetanbieter sollen IP-Adressen künftig für mindestens drei Monate speichern müssen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf legte das Bundesjustizministerium vor; er lag AFP am Sonntag vor. Damit sollen mit dem Internet als Hilfsmittel begangene Straftaten wie die Verbreitung von Kinderpornografie, Drogenhandel, betrügerische Fakeshops oder Hasskriminalität besser bekämpft werden können.
IP-Adressen lassen sich am ehesten mit einem Autokennzeichen vergleichen. Beim Einwählen ins Internet bekommt ein PC oder Smartphone von den Zugangsanbietern wie Telekom, Vodafone oder O2 eine IP-Adresse zugewiesen. Das macht den Anschluss identifizierbar. Allerdings ändern sich die IP-Adressen ständig und sind einem Anschluss nur eine bestimmte Zeit zugewiesen - dies erschwert bei Straftaten die Verfolgbarkeit.
Der Gesetzesvorschlag aus dem Bundesjustizministerium sieht vor, dass Internetanbieter die IP-Adressen sowie eine "eindeutige Kennung des Anschlusses", das "Datum und die sekundengenaue Uhrzeit von Beginn und Ende der Zuweisung der öffentlichen Internetprotokoll-Adressen" sowie weitere Daten für mindestens drei Monate speichern müssen.
Nach dem Gesetzentwurf sollen die Strafverfolgungsbehörden außerdem künftig wieder bei allen Straftaten von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung eine Funkzellenabfrage machen dürfen. Der Bundesgerichtshof hatte 2024 die Funkzellenabfrage, bei der Telekommunikationsdaten in einem bestimmten Bereich erhoben werden, nur für besonders schwere Straftaten wie Mord oder Totschlag für zulässig erklärt. Nun soll die Funkzellenabfrage zum Beispiel auch wieder für gewerbsmäßigen Betrug möglich werden.
Hubig sagte der "Bild"-Zeitung, es sei ihr Ziel, "Kriminalität im Internet endlich wirksamer zu bekämpfen". Bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz kämen Täter bislang "viel zu oft davon", sagte Hubig und fügte an: "Das wollen wir ändern."
Kritik von Datenschützern wies Hubig zurück. Die Vertraulichkeit der Kommunikation bleibe "strikt gewahrt", die Erstellung von "Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen" sei "ausgeschlossen".
Das Papier wurde laut "Bild" am Freitag zur Abstimmung an die anderen Bundesministerien versandt. Im Frühjahr soll das Gesetz im Bundestag verabschiedet werden.
Die Grünen halten die Pläne der Koalition für rechtswidrig. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Helge Limburg, sagte der Illustrierten "Stern", "Union und SPD planen offenkundig den Wiedereinstieg in die anlasslose Massenüberwachung im Internet." Alle bisherigen Versuche, eine anlasslose flächendeckende Vorratsdatenspeicherung einzuführen, seien aber zu Recht vom Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof gekippt worden.
Limburg sagte, er sei ebenfalls für bessere Möglichkeiten für die Sicherheitsbehörden, um Sexualstraftäter wirksam verfolgen können. Dafür könne es sich die Bundesregierung aber "nicht erlauben, so dilettantisch vorzugehen". Die staatliche Speicherung sämtlicher Internetverbindungen sei jedenfalls keine angemessene Antwort auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte hingegen den Gesetzentwurf, hält die drei Monate für die Speicherung aber für zu kurz. "Insgesamt bleibt festzustellen, dass die dreimonatige Speicherfrist ein Schritt ist, aber oftmals im Rahmen von umfangreichen Ermittlungen bei Straftaten und somit längeren Verfahren durchaus nicht ausreichend sein kann", sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender der Sektion Bundespolizei/Zoll in der GdP, den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. In den genannten Bereichen seien Ermittlungen oft komplex und auch international. "Da sind monatelange Verfahren, Absprachen und Recherchen oftmals keine Seltenheit."
L.Janezki--BTB