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Kabinett beschließt: Führungszeugnis künftig auch in digitaler Form
Das Führungszeugnis soll es künftig auch in digitaler Form geben. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschloss. Das sogenannte polizeiliche Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob jemand vorbestraft ist. Es muss für verschiedene berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten vorgelegt werden, etwa in der Kinder- und Jugendarbeit. Künftig soll es sowohl als Papierurkunde als auch digitales PDF-Dokument erhältlich sein.
Das Führungszeugnis kann bereits seit 2014 online beantragt werden. Es wird allerdings bis heute ausschließlich auf Papier ausgedruckt und per Post an die Antragstellenden versandt. Das soll sich nun ändern.
"Das digitale Führungszeugnis wird Bürgerinnen und Bürgern künftig Zeit und Nerven sparen", erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Seine Einführung sei "ein Musterbeispiel für gelingende Staatsmodernisierung".
Die deutschen Behörden stellen laut Justizministerium etwa fünf Millionen Führungszeugnisse pro Jahr aus. Nach dem Personalausweis und der Geburtsurkunde ist das Dokument demnach am häufigsten gefragt. Ein Führungszeugnis kann in unterschiedlichen Konstellationen notwendig sein: Bei einer Bewerbung für eine neue Stelle oder bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit, zum Beispiel im Sportverein mit Kindern.
Dabei gibt es unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen: einfache, erweiterte und europäische. Sie unterscheiden sich nach dem Umfang der berücksichtigten Eintragungen. Alle drei Varianten sollen nun digitalisiert werden.
Über den Gesetzentwurf muss noch der Bundestag befinden. Eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht notwendig, die Länderkammer kann aber den Vermittlungsausschuss anrufen.
A.Gasser--BTB