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Klage gegen Astrazeneca zu Hörsturz nach Coronaimpfung muss neu verhandelt werden
Eine Frau, die nach einer Coronaimpfung einen Hörsturz erlitt, hat mit einer Klage gegen den Pharmakonzern Astrazeneca einen Teilerfolg vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erzielt. Das Oberlandesgericht Koblenz muss den Fall neu aufrollen, wie der BGH am Montag in Karlsruhe entschied. Die Klägerin fordert Auskunft über bekannte Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs sowie Schadenersatz von mindestens 150.000 Euro.
Der BGH entschied nicht darüber, ob es sich tatsächlich um einen Impfschaden handelte. Er stellte aber fest, dass das Koblenzer Gericht Rechtsfehler machte, als es die Klage abwies. Mit der Begründung des Oberlandesgerichts könne weder ein Anspruch auf Auskunft noch einer auf Schadenersatz verneint werden, erklärte der BGH.
Die Frau, eine Zahnärztin, hatte sich 2021 gegen Corona impfen lassen. Drei Tage nach der Impfung hatte sie einen Hörsturz, seitdem ist sie auf einem Ohr taub. Über ihre Klage muss das Oberlandesgericht nun noch einmal verhandeln.
O.Krause--BTB