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Koalitionsverhandlungen von Grünen und CDU in Baden-Württemberg gestartet
Merz: Wird bei Reformen mit SPD keine Verzögerungen durch Wahltermine geben
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will den Reformkurs der schwarz-roten Koalition mit der SPD ungeachtet weiterer Wahltermine in diesem Jahr fortsetzen. "Es gibt keinerlei Verzögerungen durch Landtagswahltermine", sagte Merz am Montag in Berlin. Die schwarz-rote Koalition habe gerade erst das Bürgergeld durch eine neue Grundsicherung gesetzt und eine politische Einigung zum Heizungsgesetz erzielt. "Die Arbeit geht jetzt zügig voran."
Verabredungen im Koalitionsvertrag würden nun nochmals "auch im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft" überprüft, kündigte Merz an. Dann würden weitere Entscheidungen in der Koalition getroffen. Am Mittwoch soll nach CSU-Angaben bereits ein Koalitionsausschuss stattfinden.
Merz äußerte sich bei einer Pressekonferenz in Berlin mit dem CDU-Spitzenkandidaten der Wahl in Baden-Württemberg, Manuel Hagel. Die CDU war dort nur auf Platz zwei gekommen und wird nun mit den Grünen voraussichtlich erneut über eine Koalition verhandeln. Schon am 22. März findet die nächste Landtagswahl in Rheinland-Pfalz statt, im September folgen drei weitere Wahlen auf Landesebene.
Merz bekannte sich auf Bundesebene klar zu einer Fortsetzung der Koalition mit der SPD auf Bundesebene. Er bleibe dabei, dass diese "unter den gegenwärtigen Mehrheitsverhältnissen im Bundestag die einzige Option ist für eine stabile Regierung in der politischen Mitte". Er werde im Bundestag keine andere Mehrheit suchen und schon gar nicht mit der AfD.
Auf Distanz zum Koalitionspartner ging Merz aber bei der Frage der weiteren Lockerung der Schuldenbremse. Er habe bereits mehrfach betont, "eine weitere Verschuldung kommt nicht infrage", sagte der CDU-Chef. "Die Schuldentragfähigkeit ist nach meiner Einschätzung bereits erreicht. Mehr geht nicht."
Die CDU hatte im Februar bei ihrem Parteitag in Stuttgart den Beschluss gefasst, wonach die im Koalitionsvertrag vorgesehene "Modernisierung der Schuldenbremse" nicht "in ihrer weiteren Aufweichung bestehen" dürfe. Bevor eine noch weitergehende Neuverschuldung von Bund oder Ländern erwogen werde, müsse "der Beweis erbracht werden, dass die bereits in Milliardenhöhe aufgenommenen Schulden für Investitionen statt für Konsumausgaben verwendet werden".
N.Fournier--BTB