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Sommermärchen-Prozess: DFB droht Verurteilung
Dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) droht beim bevorstehenden Abschluss des Sommermärchen-Prozesses eine Verurteilung. "Die Behandlung der Zahlung von 6,7 Millionen Euro in den Jahren 2005 und 2006 entsprach nach vorläufiger Würdigung nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung", sagte Richterin Eva-Marie Distler am Montag bei ihrem "rechtlichen Hinweis" zum Stand der Dinge: "Es liegt auch eine Steuerverkürzung vor. Entgegen der Ausführung der Verteidigung wirkt sich die Buchung der 6,7 Millionen Euro im Jahr 2006 auf das Ergebnis und damit auf den Gewinn des Beteiligten aus."
Beim seit März 2024 andauernden Verfahren um die dubiosen Zahlungsflüsse rund um die WM 2006 vor dem Landgericht Frankfurt/Main geht es mittlerweile um eine mögliche Geldstrafe für den DFB. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Verband vor, rund 2,7 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben. Der am Mittwoch als Zeuge vernommene Vertreter der Steuerfahndung untermauerte mit seiner Aussage die Anschuldigung.
DFB-Anwalt Jan Olaf Leisner wies den Vorwurf erneut mit detaillierten Ausführungen zurück, wurde aber von Distler gekontert. "Man kann - überspitzt formuliert - ihre Ausführung mit einem Satz wegwischen", sagte die Vorsitzende: "Sie haben den Prototyp der versuchten Steuerhinterziehung dargestellt. Was Sie dargestellt haben, ist eine versuchte Steuerhinterziehung, Punkt."
Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt, das Urteil soll am 25. Juni fallen. Von den anfangs drei Beschuldigten sitzt in der finalen Phase des Prozesses niemand mehr auf der Anklagebank. Die Verfahren gegen die drei ehemaligen DFB-Spitzenfunktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt wurden gegen die Zahlungen von Geldstrafen eingestellt.
A.Gasser--BTB