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"Bandenwerbung-Affäre": DFB erneut vor Gericht
Vier Monate nach dem Urteil im Sommermärchen-Prozess steht der Deutsche Fußball-Bund (DFB) erneut im Zentrum eines Steuerstrafverfahrens vor dem Landgericht Frankfurt/Main. Dabei geht es ab Donnerstag (10.00) um die sogenannte "Bandenwerbung-Affäre". Angeklagt ist der frühere DFB-Schatzmeister Stephan Osnabrügge, der DFB wird wie schon im Prozess um die dubiosen Geldflüsse rund um die WM 2006 als "Nebenbeteiligter" geführt.
Es geht um den Vorwurf der Steuerhinterziehung in Höhe von 3,5 Millionen Euro - was für den Verband mit Blick auf die mögliche Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015 zu einem Schaden in Höhe von 30 Millionen Euro führen kann. Osnabrügge und der DFB weisen den Vorwurf zurück. Verhandelt wird wie schon beim Sommermärchen-Prozess vor der 2. großen Wirtschaftsstrafkammer unter dem Vorsitz von Richterin Eva-Marie Distler.
Osnabrügge wird von der Staatsanwaltschaft "Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall" vorgeworfen. Er soll dafür verantwortlich sein, dass der DFB Einnahmen aus der Bandenwerbung bei Heim-Länderspielen der Nationalmannschaft nicht oder zumindest nicht korrekt versteuert habe.
In den Steuererklärungen des DFB für die Jahre 2014 und 2015 seien diese Einnahmen der "steuerfreien Sphäre der Vermögensverwaltung zugeordnet" worden. Korrekt wäre allerdings "die Zuordnung dieser Einnahmen zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb" gewesen. Dies sei dem Angeklagten spätestens seit April 2018 bekannt gewesen. Dennoch sei das Ganze erst im März 2019 "und dann auch nur für das Jahr 2015" gegenüber dem Finanzamt angezeigt worden.
Das Gericht hat bereits Verhandlungstermine bis in den Februar des kommenden Jahres angesetzt. Unter anderem sind die früheren DFB-Größen Reinhard Grindel (Ex-Präsident), Rainer Koch (Ex-Interimspräsident) und Friedrich Curtius (Ex-Generalsekretär) als Zeugen geladen. Alle drei gehörten bei der Eröffnung des Verfahrens im Herbst 2020 zu den Beschuldigten, erreichten aber (zum Teil gegen Geldauflagen) eine Einstellung des Verfahrens.
Dem DFB droht wie schon beim Sommermärchen-Prozess (130.000 Euro) ein Bußgeld. Wesentlich schwerwiegender wären aber die Folgen einer Verurteilung. Das Finanzamt hat bereits vor drei Jahren die Aberkennung der Gemeinnützigkeit verfügt. Der DFB hat dagegen Einspruch eingelegt. Das Urteil im bevorstehenden Prozess gilt als richtungweisend für den weiteren Verlauf des Steuerfalls.
G.Schulte--BTB