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Bauern aus Pakistan reichen Klimaklage ein - RWE weist Forderung zurück
Mit einer Klimaklage gegen den Energiekonzern RWE und das Unternehmen Heidelberg Materials wollen Landwirte aus Pakistan vor dem Heidelberger Landgericht einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen. Gefordert werde eine "anteilige Entschädigung für die massiven Schäden", die sie durch die verheerenden Überschwemmungen im Jahr 2022 erlitten hätten, teilte die Menschenrechtsorganisationen European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) am Dienstag in Berlin mit. Die Organisation unterstützt die Klage zusammen mit weiteren Gruppen.
Die 39 Bäuerinnen und Bauern aus der pakistanischen Provinz Sindh reichten die Klage demnach bereits am 22. Dezember ein. Der Gesamtschaden durch überflutete Felder und zerstörte Ernten beläuft sich laut ECCHR auf rund eine Million Euro. "Für uns ist die Klimakrise keine ferne Zukunft, sondern eine bittere Realität", zitierte die Organisation einen der Kläger, den Kleinbauern Abdul Hafeez Khoso. "Mit dieser Klage fordern wir nicht nur Entschädigung, sondern Gerechtigkeit."
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler belegten, dass der Klimawandel - zu dem RWE und Heidelberg Materials durch ihre Emissionen erheblich beigetragen hätten - "sowohl die Wahrscheinlichkeit als auch die Intensität der extremen Regenfälle von 2022 deutlich erhöht hat", erklärte ECCHR weiter. "Ohne den menschengemachten Klimawandel hätte es dieses konkrete Ereignis so nicht gegeben."
RWE erklärte am Dienstag, das Unternehmen halte die Forderung nach Schadensersatz für unbegründet und habe seine Anlagen "jederzeit im Einklang mit dem geltenden Recht betrieben". Die Klage sei "der erneute Versuch, klimapolitische Forderungen in deutsche Gerichtssäle zu verlagern", teilte der Energiekonzern am Dienstag in Essen mit. RWE halte den Ansatz von Nichtregierungsorganisationen, "gegen deutsche Unternehmen für Klimafolgeschäden irgendwo auf der Welt Ansprüche geltend zu machen, für rechtlich unzulässig".
Eine zivilrechtliche Haftung deutscher Unternehmen für weltweite Klimafolgeschäden schade "dem Industriestandort Deutschland massiv" und stelle "die Rechtssicherheit grundsätzlich in Frage", erklärte RWE weiter. "Kein deutsches Unternehmen, das sich an Recht und Gesetz hält, könnte sich mehr sicher sein, nicht doch für Schadensersatzforderungen aus aller Welt herangezogen zu werden."
Zudem wies der Konzern darauf hin, dass vergleichbare Klimaklagen von deutschen Gerichten abgewiesen worden seien, "weil kein Unterlassungsanspruch gegen Einzel-Emittenten begründet werden kann, wenn sie geltende öffentlich-rechtliche Vorschriften einhalten". Auch die Klimaklage eines peruanischen Bauern gegen RWE sei im Mai 2025 vom Oberlandesgericht Hamm "als unbegründet" zurückgewiesen worden, hob RWE hervor. ECCHR betonte hingegen, damals habe ein deutsches Gericht erstmals festgestellt, "dass Großemittenten grundsätzlich für klimabedingte Schäden im Ausland haftbar gemacht werden können".
L.Dubois--BTB