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Niedersachsen verbietet künftig Anbindehaltung von Rindern
Die bereits seit Langem in der Kritik stehende Anbindehaltung von Rindern soll in Niedersachsen künftig verboten werden. "Das Leid der Rinder, die in Anbindehaltung gehalten werden, muss endlich beendet werden", erklärte Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) am Donnerstag. Tierschützer begrüßten, dass Niedersachsen als erstes Bundesland vollständig aus der Anbindehaltung von Rindern aussteige.
Nach Ministeriumsangaben gibt es in Niedersachsen noch deutlich mehr als tausend Betriebe, in denen Rinder über mehrere Monate im Jahr oder über mehrere Stunden am Tag in Anbindehaltung gehalten werden. Deutschlandweit werden demnach noch immer mehr als eine Million Rinder in landwirtschaftlichen Betrieben im Stall angebunden gehalten.
Diese Haltungsform sei mit den Anforderungen des Tierschutzgesetzes nicht vereinbar, führte das Ministerium aus. "In der Anbindehaltung verbringen Rinder ihr Dasein mit einer Kette um den Hals fixiert in einem knapp über einem Meter breiten Stand, Seite an Seite und nahezu bewegungsunfähig mit ihren Art- oder besser Leidensgenossen", erklärte Landwirtschaftsministerin Staudte. Die Haltungsform sei aus Tierschutzgründen untragbar, da sie unter anderem das Bewegungs- und Sozialverhalten der Rinder "erheblich" einschränke.
Vor dem Hintergrund einer mittlerweile jahrzehntelangen Debatte gehe Niedersachsen deshalb nun "einen eigenen Weg, um langfristig die Anbindehaltung von Rindern zu beenden", erklärte Staudte. Dafür wurde laut Ministerium ein an die kommunalen Veterinärbehörden gerichteter Erlass erarbeitet, "mit dem die Anbindehaltung von Rindern in Niedersachsen grundsätzlich zu untersagen ist".
Konkret müssen sich Betriebe, die ihren Rindern gar keinen Auslauf ermöglichen und sie ganzjährig in Anbindehaltung halten, binnen sechs Monaten ab Bekanntgabe einer Allgemeinverfügung bei der zuständigen Veterinärbehörde melden und mitteilen, ob sie die Rinderhaltung umstellen oder aufgeben - bei einer Übergangsfrist von 18 Monaten. Für Betriebe mit kombinierter oder saisonaler Anbindehaltung gilt ein Zeitraum von drei Jahren für eine Meldung bei den Veterinärbehörden.
"Spätestens mit Ablauf einer Frist von sieben Jahren ab Bekanntgabe der Allgemeinverfügung muss der Umbau abgeschlossen sein", erklärte das Ministerium. In begründeten Einzelfällen kann die Frist demnach um weitere zwei Jahre verlängert werden.
Staudte hob hervor, dass es gelungen sei, einen Ausstiegsplan vorzulegen, "der sowohl von Seiten der Landwirtschaft als auch von Tierschutzverbänden erarbeitet wurde". Der Landesbauernverband begleite den Ausstieg aus der Anbindehaltung "kritisch, steht aber im Ergebnis klar hinter diesem Schritt", erklärte der Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen, Frank Kohlenberg. Entscheidend sei, dass der Wandel "praxisnah und mit Augenmaß" erfolge.
Ausdrücklich begrüßt wurde der niedersächsische Vorstoß vom Deutschen Tierschutzbund. "Statt vergeblich auf den Bund zu warten, zeigt Niedersachsen, wie es geht", erklärte Verbandspräsident Thomas Schröder. "Jetzt müssen die anderen Bundesländer nachziehen - das Ende der tierschutzwidrigen Anbindehaltung ist längst überfällig", forderte er.
F.Müller--BTB