Berliner Tageblatt - Urteil: Bisheriges Klimaschutzprogramm reicht nicht aus

Börse
SDAX -1.84% 17987.96
Euro STOXX 50 -0.7% 5891.95
Goldpreis -0.89% 5292.9 $
TecDAX -4.09% 3577.09
EUR/USD -0.09% 1.1949 $
MDAX -1.3% 31233.68
DAX -2.11% 24309.46
Urteil: Bisheriges Klimaschutzprogramm reicht nicht aus
Urteil: Bisheriges Klimaschutzprogramm reicht nicht aus / Foto: © AFP/Archiv

Urteil: Bisheriges Klimaschutzprogramm reicht nicht aus

Das bisherige Klimaschutzprogramm der früheren Bundesregierung von 2023 reicht nicht aus. Die Bundesregierung muss nachbessern, um die Klimaziele zu erreichen, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied. Ein neues Klimaschutzprogramm ist bereits in Planung, es soll demnächst vorgelegt werden. (Az. 7 C 6.24)

Textgröße:

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Dieses hatte im Mai 2024 Klagen der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun ebenfalls, dass das Programm von 2023 ergänzt werden muss, um eine Senkung der Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 65 Prozent bis 2030 zu erreichen.

Die Emissionen in Deutschland sollen bis 2040 um mindestens 88 Prozent sinken, bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht sein.

Das Klimaschutzprogramm war von der früheren Bundesregierung im Oktober 2023 beschlossen worden. Ein neues Programm soll spätestens bis Ende März vorgelegt werden. Klimaschutzprogramme zeichnen einen Weg vor, wie die Klimaziele erreicht werden sollen. Dazu werden Maßnahmen in verschiedenen Sektoren wie etwa Energie, Verkehr und Landwirtschaft geplant. Die Grundlage dafür ist das sogenannter Klimaschutzgesetz.

Das Klimaschutzprogramm von 2023 entstand noch unter alter Rechtslage, also dem Kliamschutzgesetz in einer früheren Fassung. Seit einer Reform des Gesetzes 2024 gibt es keine verbindlichen Ziele für die einzelnen Sektoren mehr. Auch gegen diese Neuregelung wurde inzwischen geklagt: Umweltverbände wandten sich deshalb an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dieses hat aber noch nicht entschieden, am Bundesverwaltungsgericht ging es am Donnerstag nicht darum.

S.Keller--BTB