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Schwesig betont im Bundesrat Herausforderungen bei LNG-Standort Mukran auf Rügen
Der Bundesrat hat am Freitag in erster Lesung über eine Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes beraten, die vor allem den neuen Standort Mukran auf Rügen betrifft. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) machte die damit verbundenen Probleme vor Ort deutlich - ein Antrag ihres Landes, der eine kürzere Genehmigung dafür bedeutet hätte, scheiterte aber in der Länderkammer.
Es sei richtig, dass Deutschland auf Alternativen bei der Energiegewinnung setze, nämlich auf Flüssigerdgas, sagte Schwesig im Bundesrat. Sie wolle aber "deutlich machen dass ein LNG-Terminal vor der Insel für uns eine große Herausforderung ist". Die Terminals müssten zum wichtigen Tourismus in der Region und zur Akzeptanz in der Bevölkerung passen, sagte Schwesig.
Bei der Frage, ob ein weiterer LNG-Ausbau noch nötig sei, wünsche sie sich von der Bundesregierung mehr Aufklärung für die Bevölkerung. Sie müsse den "Widerspruch auflösen", dass einerseits darauf verwiesen werde, dass ein Puffer nötig sei, andererseits aber das Umweltministerium dafür eintrete, keine Übergangskapazitäten zu schaffen.
Das Bundeskabinett hatte den Standort Mukran an der Ostseeküste im Mai in das LNG-Beschleunigungsgesetz aufgenommen. Im dortigen Hafen sollen zwei schwimmende Importterminals für Flüssigerdgas verankert und eine Anbindungspipeline nach Lubmin gebaut werden. Örtlich gibt es jedoch massiven Widerstand.
Umweltschützer, Lokalpolitiker auf Rügen sowie der Tourismussektor der Insel wehren sich gegen die Ausbaupläne. Sie befürchten Auswirkungen auf das Ökosystem und erhöhten Schiffsverkehr. Klimaschützer kritisieren die LNG-Pläne der Bundesregierung insgesamt als überdimensioniert und nicht kompatibel mit dem Klimaschutzgesetz.
Ein Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern, dass die Errichtung von Gasinfrastruktur im Hafen von Mukran "nur dann zu rechtfertigen ist, wenn dies als Übergangslösung zur Vermeidung einer möglichen Gasmangellage begriffen wird", fand in der Länderkammer keine Mehrheit. Als nächstes befasst sich der Bundestag mit dem Gesetz.
G.Schulte--BTB