-
Vier Männer in London von mutmaßlich psychisch kranker Frau niedergestochen
-
Times: Infantino bietet WM-Finale für Unterstützung
-
Schwimm-EM: Pfeif gewinnt ihre dritte Silbermedaille
-
Tour de France Femmes: Niedermaier fährt ins Weiße Trikot
-
US-Bundesstaat Michigan: Linker Demokrat El-Sayed gewinnt Senats-Vorwahl
-
Tillman: "Hat zwischen dem Trainer und mir nicht gepasst"
-
Teheran: Iran und Oman einigen sich auf neue Route durch Straße von Hormus
-
Vier Menschen in London niedergestochen - eine Frau festgenommen
-
US-Bundesstaat Michigan: Linker Demokrat gewinnt Senats-Vorwahl
-
Cannabisplantage mit fast 650 Pflanzen in Sachsen-Anhalt entdeckt - zwei Festnahmen
-
Medien: Vier Menschen in London niedergestochen - eine Frau festgenommen
-
Verkehrsminister Bilger will Wasserstraßen "widerstandsfähiger" machen
-
Gruppierung Letzte Verteidigungswelle: Haftstrafen für junge Rechtsextremisten
-
Zivildienst-Pläne stoßen in SPD auf Widerstand - Verbände stellen Bedingungen
-
Weiter Widerstand in SPD gegen Aus für Rente ab 45 Versicherungsjahren
-
Drohne mit Sprengsatz an Leipziger Flughafen: Sächsische Behörden ermitteln
-
Nach Kompany-Kritik: UEFA ändert Gelbsperren-Regel
-
European Leagues stellt sich gegen WM-Aufstockung
-
Sprengstoff auf Nordseeinsel Norderney gefunden: Strand abgesperrt
-
Industrie erwartet niedrige Kartoffelernte wegen extremer Trockenheit
-
Polizei: Drohne auf Leipziger Flughafen verfügte über "Sprengvorrichtung"
-
नूशा ऑबेल: क्या वह पॉट्सडैम की समस्याओं से निपटने के लिए तैयार हैं?
-
努莎·奧貝爾:她能否應對波茨坦面臨的問題?
-
누샤 오벨: 그녀가 포츠담의 문제들을 해결할 수 있을까?
-
ヌーシャ・オーベル:彼女はポツダムの抱える問題に対処できるのか?
-
Нооша Аубель: Чи зможе вона впоратися з проблемами Потсдама?
-
IWH-Studie: AfD-Wahlprogramm Sachsen-Anhalt ist nicht finanzierbar
-
Niedrigwasser im Rhein: Unternehmen weichen auf Schiene und Lkw aus
-
Zwei Mitglieder von internationaler Schleuserbande im Saarland festgenommen
-
Betrug: 89-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen verliert Gold in mittlerem sechsstelligen Wert
-
Behörden nach möglichen Drohnenvorfällen an Leipziger Flughafen alarmiert
-
Haftstrafen in Hamburger Prozess um rechtsextreme Letzte Verteidigungswelle
-
Nach versuchter Walfang-Sabotage: Island verweist 21 Aktivisten des Landes
-
Wiese setzt bei Rente auf Härtefallregelung und Vertrauensschutz bis 2032
-
Sorge um berufliche Zukunft lässt Interesse an Firmengründungen steigen
-
Zwei Männer in Augsburg getötet: 29-Jähriger in Untersuchungshaft
-
Fußverletzung: EM ohne Rekordläufer Abdilaahi
-
Bundesregierung: Maschine nahe Flughafen Leipzig mit unbekanntem Objekt kollidiert
-
Noosha Aubel: Ist sie Potsdams Problemen gewachsen?
-
Britisches Sicherheitsinstitut: KI-Modell verschickt Phishing-Mail
-
46-Jährige in Nordrhein-Westfalen getötet: Partner in Untersuchungshaft
-
BMW i3 First Edition startet mit 906 Kilometern Reichweite
-
Nach heißen Tagen und Gewitter: Hoffnung auf Entspannung bei Wetterlage
-
Gebrauchtwagen: Bundesweite Suche spart Tausende Euro
-
Zeitung: Unbekanntes Flugobjekt an Flughafen Leipzig möglicherweise Sprengsatz
-
Schwimm-EM: Wellbrock auch über fünf Kilometer Europameister
-
Interesse an Firmengründungen im vergangenen Jahr deutlich gestiegen
-
Vulkanausbruch in Guatemala: Weitere Menschen evakuiert
-
Jährliches Manöver: Taiwan probt für chinesischen Angriff
-
17 Tote bei russischen Angriffen auf Region Kiew - Luftwaffe fängt keine Rakete ab
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gilt schon im Jahr der Trennung
Wenn Eltern sich trennen, kann der danach alleinerziehende Elternteil sofort den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Voraussetzung ist, dass beide Eltern getrennt zur Einkommensteuer veranlagt werden. Zudem muss ein kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt leben, aber noch kein neuer Partner. (Az: III R 17/20)
Der Entlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag, der das zu versteuernde Einkommen mindert. Er soll Alleinerziehende über den Kinderfreibetrag hinaus entlasten. Seit 2020 beträgt der Entlastungsbetrag für das erste Kind 4008 (monatlich 334) Euro, für jedes weitere Kind 240 (monatlich 20) Euro.
Im Streitfall war die Mutter und damalige Ehefrau im April 2017 aus dem gemeinsamen Haushalt ausgezogen. Der Vater blieb mit den zwei Kindern allein. Seine Steuererklärung für 2017 gab er getrennt von seiner Ex-Frau ab und machte für die Monate Mai bis Dezember den Entlastungsbetrag geltend.
Das Finanzamt erkannte dies nicht an. Das noch verheiratete Paar habe auch die Vergünstigungen des Splittingtarifs für Eheleute beanspruchen können. Dies schließe den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende aus.
Der BFH räumte nun ein, dass der Gesetzeswortlaut so verstanden werden kann. Sinn und Zweck sprächen aber dagegen. Laut Gesetz solle der Entlastungsbetrag die regelmäßig höheren Kosten ausgleichen, die Alleinerziehende im Vergleich zu zusammenlebenden Elternpaaren haben. Mit der Möglichkeit einer anteiligen Berücksichtigung des Entlastungsbetrags nach Monaten habe der Gesetzgeber nicht nur Änderungen bei der Zahl der Kinder im laufenden Jahr berücksichtigen wollen, sondern auch einen Wechsel in den "Status des Alleinstehens".
S.Keller--BTB