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EuGH: GenX-Chemikalien bleiben auf Liste besorgniserregender Stoffe
Sogenannte GenX-Chemikalien können auf der europäischen Liste der besonders besorgiserregenden Stoffe stehen bleiben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte am Donnerstag in Luxemburg ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz, des Gerichts der Europäischen Union. Der Chemiekonzern Chemours hatte somit bei den europäischen Richterinnen und Richtern keinen Erfolg. (Az. C‑293/22 P)
Die Chemikalien werden beispielsweise für Beschichtungen eingesetzt. 2019 entschied die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), sie auf die Liste der besorgniserregenden Chemikalien zu setzen. Ab einer bestimmten Konzentration müssen Hersteller die Abnehmer dann über die Stoffe informieren, auch Verbraucher können diese Informationen anfordern.
GenX ist der Markenname, wird aber im Alltag meist für die Chemikalie verwendet. Es gehört zu den sogenannten ewigen Chemikalien, per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), die extrem langlebig sind und im Verdacht stehen, gesundheitsschädlich zu sein. Aktuell arbeitet die EU-Kommission an einer Regelung für ein Verbot von rund 10.000 dieser Chemikalien.
Chemours teilte nach dem Urteil mit, dass die vorliegenden Beweise nach Ansicht des Unternehmens die Entscheidung der ECHA nicht stützten. Dennoch würden die entsprechenden Emissionen in den Fabriken weiter mit der besten verfügbaren Technologie bekämpft. Chemours setze sich mit seinen Partnern und ähnlich wie die Wettbewerber für ein Programm zur Minimierung fluorierter Emissionen in Europa ein.
Für die Nichtregierungsorganisation Chem Trust Europe, die im Prozess als Streithelferin fungierte, erklärte Ninja Reineke, das Urteil sei eine gute Nachricht. "GenX-Chemikalien sind wie alle PFAS extrem persistent, das heißt, sie bauen sich in der Umwelt kaum ab." Sie forderte ein EU-weites Verbot der gesamten Stoffklasse.
T.Bondarenko--BTB