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Festnahme nach Todesfall durch Ecstasy in Champagnerflasche
Nach dem tödlichen Vorfall wegen einer mit Drogen versetzten Champagnerflasche in Weiden in der Oberpfalz im Februar vergangenen Jahres haben die Ermittler einen Tatverdächtigen festgenommen. Der 35-Jährige sei nach anfänglicher Flucht in den Niederlanden festgenommen und in Zusammenarbeit mit den niederländischen und polnischen Behörden als dringend Tatverdächtiger identifiziert worden, wie die Staatsanwaltschaft Weiden mitteilte.
Ihm wird bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung vorgeworfen. Der Tatverdächtige soll für die Lagerung des in Flaschen abgefüllten Rauschgifts in den Niederlanden verantwortlich gewesen sein und mit dafür gesorgt haben, dass die Flaschen an Dritte gelangten. Er wurde inzwischen dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Weiden vorgeführt, der den Vollzug des Haftbefehls anordnete. Der Mann äußerte sich bislang nicht zum Tatvorwurf.
In Weiden waren im Februar 2022 ein Mann gestorben und sieben weitere Menschen verletzt worden, nachdem sie in einem Lokal aus einer Champagnerflasche getrunken hatten. Chemische Untersuchungen ergaben später, dass die Drei-Liter-Flasche hoch konzentriertes Ecstasy enthielt. Der Champagner-Hersteller selbst ging damals von einem Fall von Drogenschmuggel aus.
Die Ermittler verfolgten den Weg der in der Nacht des 13. Februar 2022 ausgeschenkten Champagnerflasche sowie weiterer mit Rauschgift gefüllter Flaschen bis in die Niederlande zurück. Die Flaschen waren zuletzt durch mehrere Personen, die offenbar den wahren Inhalt nicht kannten, mehrmals weiterverkauft worden. Auf diesem Wege gelangte eine der Champagnerflaschen nach Weiden.
Die Ermittlungen gegen den Beschuldigten dauern demnach an, auch im Hinblick auf potentielle Mittäter, wie die Staatsanwaltschaft erklärte.
Wegen des mit Drogen versetzten Champagners hatten die Behörden in Deutschland und den Niederlanden damals zu besonderer Vorsicht aufgerufen und gewarnt, das Berühren oder das Trinken des Inhalts der betroffenen Flaschen sei "lebensbedrohlich". Die mit der auch als MDMA bekannten Droge gefüllten Drei-Liter-Flaschen waren von außen nicht von mit Champagner gefüllten Flaschen zu unterscheiden. Der Inhalt unterschied sich jedoch in Geruch und Farbe von üblichem Champagner.
O.Krause--BTB