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Finanzministerium sperrt nach Haushaltsurteil auch Krisenfonds WSF
Nach dem Haushaltsurteil des Verfassungsgerichts hat das Bundesfinanzministerium auch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) gesperrt. Aufgrund der Karlsruher Entscheidung könnten die WSF-Kreditermächtigungen "im Jahr 2023 nach derzeitiger Rechtslage nicht mehr genutzt werden", heißt es nach AFP-Informationen in einem Schreiben von Haushaltsstaatssekretär Werner Gatzer an die anderen Ministerien. Nach Angaben aus Kreisen des Finanzressorts ist die Auszahlung der Energiepreisbremsen in diesem Jahr aber nicht betroffen.
"Um weitere Belastungen des Haushalts sowie Vorbelastungen für künftige Haushaltsjahre zu vermeiden", seien "alle im Wirtschaftsplan 2023 noch nicht in Anspruch genommenen Ausgaben sowie alle ausgebrachten und noch nicht belegten Verpflichtungsermächtigungen (...) ab sofort gesperrt", heißt es in Gatzers Brief an die anderen Ressorts, über den zuerst das "Handelsblatt" berichtet hatte. Für noch nötige WSF-Ausgaben sei damit eine "Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen" nötig.
Die Bundesregierung hatte den WSF 2022 zur Abfederung der Energiekrise in der Folge des Ukraine-Kriegs mit 200 Milliarden Euro ausgestattet. Aus dem Fonds wurden seitdem die Strom- und Gaspreisbremsen für Verbraucherinnen und Verbraucher finanziert sowie Stützungsmaßnahmen für Firmen und wichtige Gasimporteure. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bezeichnete den Krisenfonds damals als "Doppel-Wumms".
Für die Finanzierung des noch bis Mitte 2024 laufenden WSF nutze die Bundesregierung ein ähnliches Verfahren wie beim Klima- und Transformationsfonds (KTF), dessen Aufstockung vergangene Woche durch das Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt worden war. Durch die Entscheidung zu dem Klimafonds fehlen der Ampel-Koalition nun 60 Milliarden Euro für Projekte zur Energiewende in den kommenden Jahren.
Mit der Sperrung auch des WSF sei die Auszahlung der Energiepreisbremsen im Jahr 2023 aber "nicht betroffen", hieß es aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums. Es hatte als Folge der Karlsruher Entscheidung am Montagabend bereits weite Teile des Bundeshaushaltes 2023 mit einer Ausgabensperre belegt.
A.Gasser--BTB