-
Baugewerbe verbucht im August sprunghaften Auftragsanstieg um 23 Prozent
-
Geplanter Überfall in Bochum: Brüsseler Gericht verschiebt Urteil gegen "Ausbrecherkönig"
-
Netanjahu: Israel bereitet nach Angriff "vollständige Abriegelung" von Westjordanland vor
-
Erster komplett KI-generierter Spielfilm kommt in China in die Kinos
-
Verdächtige rote Substanz: Paket mit Früchtetee löst in Kiel Großeinsatz aus
-
Nach Brit Awards und Grammy: Sängerin Raye gewinnt britischen Mercury-Musikpreis
-
"Extremismusklausel" in Länderfinanzausgleich: CSU-Generalsekretär verteidigt Idee
-
FIFA-Machtkampf: Infantino erhält Unterstützung aus Asien
-
Zwei Tore, drei Assists: Draisaitl glänzt gegen den Meister
-
Strecke in Austin "inakzeptabel": Verstappen schlägt Alarm
-
Urteil im Maradona-Prozess am 22. Dezember
-
NBA: OKC auch gegen Jokic makellos - 76ers mit großem Comeback
-
NFL: Patriots unterliegen Bears
-
Zweifel am Formel-1-Finale: "Die Welt kann sich stark ändern"
-
"Mache einfach weiter": Brunner beim Thema DFB-Team gelassen
-
Hofmann betreibt Eigenwerbung: "Mehr kann ich nicht machen"
-
"Genau jetzt richtig": Freiburg will Trendwende gegen Bayern
-
Hoffenheim feiert "TSG-GOAT" Kramaric: "Er tut uns gut"
-
Kutschfahrten im New Yorker Central Park vor dem Aus
-
Geplanter Überfall in Bochum: Gericht verkündet Urteil gegen "Ausbrecherkönig"
-
Wadephul nimmt an Außenministertreffen in Istanbul teil
-
Krise bei VW: Weitere Gespräche mit IG Metall über Vereinbarung aus 2024
-
CSU-Parteitag mit Rede Söders - Besonderes Augenmerk auf Aigner
-
Trump: Ukraine verfügt wieder über Satelliten-Internetdienst Starlink
-
Staatsmedien: Mindestens 16 Tote und 32 Verletzte bei Erdbeben in Tibet
-
Tausende fordern in Venezuela Rückkehr von Oppositionspolitikerin Machado
-
Vor Parlamentswahl in Serbien: Zehntausende Anhänger der Opposition in Belgrad
-
Was bleibt nach 30 Jahren Wohnen?
-
Vor Parlamentswahl in Serbien: Zehntausende Anhänger der demonstrieren in Belgrad
-
Vor Gouverneurswahlen: Trump lobt Schmähvideo gegen Demokratin
-
Kanada und Türkei nehmen Gespräche über Freihandelsabkommen auf
-
Xinhua: Mindestens 16 Tote und 32 Verletzte bei Erdbeben in Tibet
-
Kramaric trifft endlich: Hoffenheim auch in Europa zurück
-
Brunner versaut Freiburgs Bayern-Generalprobe
-
Finnland erteilt Betriebsgenehmigung für unterirdisches Endlager für Atommüll
-
Antonelli zweifelt: WM-Titel in Austin "unwahrscheinlich"
-
Hofmann nutzt seine Chance: Bayer gewinnt auch auf Kreta
-
Hauptrunden-Traum lebt: Melsungen siegt im CL-Krimi
-
Milliardenklage gegen die BBC: Trump soll unter Eid aussagen
-
50 Millionen Euro: Rekordpreis bei Versteigerung von Monet-Gemälde in Paris erzielt
-
Zehntausende Studierende fordern bei Demonstration in Wien mehr Geld für Hochschulen
-
"Rückkehr zur Ruhe": Demonstrationsverbote und weitere Einschränkungen in Frankreich
-
Kaputte Welt: Pentagon beschädigt Eisenhower-Globus
-
Vom IS im Niger entführte Schweizerin und Österreicherin zurück in der Heimat
-
Frankreich: Widerstandskämpferin Berger-Volle mit 105 Jahren gestorben
-
Justizminister: 217 Menschen nach Protesten am Wochenende in Frankreich inhaftiert
-
Neue russische Angriffe: Selenskyj beklagt unveränderte Haltung Moskaus zum Krieg
-
USA richten erste Klub-WM der Frauen aus
-
Sturzflut im Himalaya: UN-Klimafonds stellt Nepal Hilfsgelder in Millionenhöhe bereit
-
Müll rausbringen und Abwaschen war einmal - Erleichterungen für Airbnb-Gäste
BGH: Stuttgarter Fernwärmenetz fällt nach Vertragsende mit EnBW nicht Stadt zu
Die Stadt Stuttgart ist auch nach Auslaufen des Vertrags mit EnBW nicht automatisch Eigentümerin ihres Fernwärmenetzes. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab in einem Urteil vom Dienstag weder der Stadt noch dem Energieversorger recht. EnBW habe keinen Anspruch darauf, das Netz in Zukunft weiterzubetreiben, erklärte der Kartellsenat in Karlsruhe. Er stützte sich unter anderem darauf, dass das Vergabeverfahren noch nicht abgeschlossen ist. (Az. KZR 101/20)
Baden-Württembergs Landeshauptstadt will bis 2035 klimaneutral werden und die Fernwärmeversorgung deutlich ausweiten, so dass 38 Prozent des Stadtgebiets Fernwärme beziehen. Diese soll aus erneuerbaren Energien stammen.
Ursprünglich, 1994, hatte die Stadt einen Vertrag mit dem Kommunalunternehmen TWS über die Verlegung von Leitungen und den Betrieb des Fernwärmenetzes geschlossen. TWS wurde inzwischen in den EnBW-Konzern eingegliedert, dieser baute das Fernwärmenetz auf seine heutige Länge aus. Etwa 18 Prozent des Stadtgebiets werden derzeit darüber mit Fernwärme versorgt.
Kurz bevor der Vertrag 2014 auslief, wollte die Stadt die Nutzungsrechte neu ausschreiben. Sie begann mit dem Verfahren, in dem sich acht Interessenten meldeten. Nach dem Beginn eines Bürgerbegehrens, das die kommunale Übernahme des Netzbetriebs forderte, fasste der Gemeinderat dann aber einen entsprechenden Beschluss: Die Stadt solle Eigentum und Betrieb übernehmen.
2016 wurde das Vergabeverfahren ausgesetzt, es ruht immer noch. EnBW setzt die Versorgung vorläufig fort. Die Fernwärmeleitungen sind zum größten Teil auf städtischen Grundstücken verlegt. Die Stadt zog vor Gericht, um durchzusetzen, dass sie Eigentümerin des Netzes wird.
Vor dem Landgericht Stuttgart hatte sie damit keinen Erfolg. Auch das Oberlandesgericht sprach der Stadt in der Berufung das Eigentum nicht zu. Es wies auch die Forderung von EnBW nach einem neuen Vertragsangebot zurück. Die Stadt dürfe aber den Abbau der Anlagen auf ihren Grundstücken verlangen, entschied das Oberlandesgericht 2020.
Diese Entscheidung änderte der BGH nun nur leicht ab. Die Revision der Stadt wies er ab. Das Eigentum an den Versorgungsleitungen gehe nicht automatisch auf sie über, weil der Vertrag mit dem Versorger beendet sei. Die Stadt könne auch nicht verlangen, dass EnBW ihr die Netzanlagen übereigne, erklärte der BGH.
Das Vergabeverfahren für den zukünftigen Netzbetreiber sei zwar begonnen worden, aber noch nicht abgeschlossen. EnBW habe sich beworben und es sei möglich, dass in Zukunft weiter EnBW oder ein anderes Unternehmen das Fernwärmenetz betreiben werde. Darum habe die Stadt kein berechtigtes Interesse daran, Eigentümerin zu werden.
Auch die Revision von EnBW wurde größtenteils zurückgewiesen. Die Stadt müsse keine dauerhafte Monopolstellung des Unternehmens akzeptieren, erklärte der BGH. Stuttgart dürfe Wegenutzungsrechte zeitlich begrenzt vergeben und einen Wettbewerb um das Netz organisieren. Anders als das Oberlandesgericht entschied der BGH aber, dass EnBW nicht verpflichtet sei, die Netzleitungen auf städtischen Grundstücken zu beseitigen.
A.Gasser--BTB