-
Mann in Mönchengladbach soll Schwägerin getötet haben - Ehefrau in Lebensgefahr
-
Bundesregierung will Einkommensteuerreform am Mittwoch beschließen
-
Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Großes Interesse an Briefwahl
-
Leipzig verpflichtet Stürmer Guiu
-
Fast-Fashion-Händler Shein legt schwaches Börsendebüt in Hongkong hin
-
30 Jahre nach der Tat: Ex-Gang-Boss wegen Mordes an US-Rapper Tupac Shakur schuldig gesprochen
-
Verkauf des Berliner Luxushotels Adlon vorerst geplatzt - Neuer Versuch angestrebt
-
Mieterbund: Steigende Wohnkosten belasten Mehrheit der Mieter
-
Bayern mit Urbig - Musiala vor Comeback
-
Pro Asyl kritisiert Einreisevisa für Taliban - besorgte Äußerungen auch aus SPD
-
Frech und mutig: Vor 50 Jahren feierte Biene Maja Premiere in deutschem Fernsehen
-
Chinesische Staatsmedien: Gedenkfeiern für Sturzflut-Opfer in Tibet abgehalten
-
Preise für Werbung: US-Behörde und 22 Bundesstaaten verklagen Amazon
-
Hausbewohner jagt Marder: Schreie rufen in Niedersachsen Polizei auf den Plan
-
Länderparlamente: Ein Drittel der Abgeordneten sind Frauen
-
China: Leistung von Solaranlagen erstmals höher als Leistung von Kohlekraftwerken
-
Taxifahrer prallt gegen Baumstumpf: Eine Tote und ein Schwerverletzter
-
Zahl der Todesopfer nach Sturzflut im Himalaya auf mehr als 1000 gestiegen
-
NFL: Deutsches Quintett im Practice Squad
-
Dobrindt warnt Koalition vor Auswechslung von Spitzenpersonal nach Landtagswahl
-
Hoeneß über Messi-Abschied: "Total richtig"
-
Oberdorf nach Comeback: "Habe es echt vermisst"
-
"Dirigent" Wawrinka verabschiedet sich von der Grand-Slam-Bühne
-
Schwaches Börsendebüt von Online-Händler Shein in Hongkong
-
Gebeine Ottos des Großen werden in Magdeburger Dom feierlich beigesetzt
-
Deutsche-Post-Konzern wird in DHL umbenannt
-
Apple-Chef Tim Cook übergibt an seinen Nachfolger John Ternus
-
Steinmeier trifft deutschsprachige Staatsoberhäupter in Österreich
-
EU-Verteidigungsminister beraten über Unterstützung der Ukraine und Weltraumstrategie
-
Trauernde können sich am Sarg von Norwegens König Harald V. verabschieden
-
G20-Treffen: Klingbeil irritiert über Teilnahme Russlands - Weißes Haus verteidigt Einladung
-
Oberstes US-Gericht erlaubt Weiterbau von Trumps Ballsaal bis auf Weiteres
-
G20-Treffen in den USA: Klingbeil irritiert über Teilnahme Russlands
-
"Sehr vermisst": Alcaraz meldet sich eindrucksvoll zurück
-
Dänemark eröffnet Botschaft in Damaskus wieder
-
Alcaraz meldet sich eindrucksvoll zurück
-
Früherer französischer Premierminister Édouard Balladur gestorben
-
Türkei offen für Beitritte anderer Länder zu Verteidigungspakt mit Pakistan und Saudi-Arabien
-
Nach tödlichem Fährunglück vor Nordzypern: Behörden suchen nach 20 Vermissten
-
Merz warnt vor AfD-Sieg in Sachsen-Anhalt: "kein Experimentierfeld für Wutbürger"
-
Gwinn schießt FCB bei Comeback zum Sieg - auch Oberdorf zurück
-
Wadephul will Energiepartnerschaft mit Tunesien ausbauen
-
Behörden in Kiew wollen bei Luftalarm nicht mehr alles lahmlegen
-
Zahl der Toten nach Sturzflut im Himalaya auf 955 gestiegen - Rund 4500 Vermisste
-
Sturzflut im Grand Canyon: Zahl der Toten auf zwei gestiegen
-
"Zwei Stunden geschlafen": Hockey-Weltmeister in Köln empfangen
-
Sarg von verstorbenem norwegischen König Harald V.in Schlosskapelle gebracht
-
Putin und Xi betonen bei Gipfel in Kirgistan gute Beziehungen zwischen ihren Ländern
-
Messi beendet Nationalmannschaftskarriere
-
G20-Treffen: USA wollen den Iran wirtschaftlich isolieren
EuGH: Nicht genommene Urlaubstage auch im öffentlichen Dienst auszahlen
Wenn ein Arbeitnehmer vor dem vorzeitigen Ruhestand nicht seinen ganzen Jahresurlaub nehmen konnte, hat er Anspruch auf eine finanzielle Abgeltung. Das bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag und betonte, dass EU-Mitgliedsstaaten diesen Anspruch nicht einschränken dürften, um der öffentlichen Hand Geld zu sparen. Es ging um einen Fall aus Italien. (Az. C-218/22)
Der frühere Verwaltungsleiter einer Kommune im süditalienischen Apulien ging nach 25 Jahren auf diesem Posten 2016 freiwillig in den vorgezogenen Ruhestand. Die während seines Arbeitsverhältnisses nicht genommenen 79 Urlaubstage wollte er sich auszahlen lassen.
Die Gemeinde weigerte sich zu zahlen und berief sich auf eine italienische Regelung, wonach Mitarbeitern im Öffentlichen Dienst die Auszahlung nicht genommener Urlaubstage nicht zusteht, wenn sie auf eigenen Wunsch ausscheiden. Gegen diese Verweigerung klagte der Mann.
Das italienische Gericht hatte Zweifel an der nationalen Regelung und fragte den EuGH, ob sie mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie vereinbar sei. Das sei sie im Normalfall nicht, entschied der EuGH nun. Der Anspruch von Arbeitnehmern auf bezahlten Jahresurlaub dürfe nicht rein wirtschaftlichen Überlegungen wie etwa der Eindämmung öffentlicher Ausgaben untergeordnet werden.
Eine Ausnahme ließ der EuGH aber zu: Sie gilt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dazu aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und ihn auch über das Risiko des möglichen Verlusts seiner Urlaubsansprüche bis zu einem bestimmten Zeitpunkt informierte - und der Arbeitnehmer trotzdem freiwillig keinen Urlaub genommen hat.
Ob das bei dem Mann aus Apulien so war, muss nun das italienische Gericht prüfen, das den konkreten Fall entscheidet. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
A.Gasser--BTB