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US-Justiz erhebt weitreichende Anklage gegen Apple wegen Wettbewerbsverstößen
Die US-Justiz hat eine weitreichende Anklage gegen Apple wegen mutmaßlich systematischer Monopolbildung beim iPhone und anderen Produkten erhoben. Die Anklageschrift wurde zusammen von den Strafverfolgungsbehörden der Bundesregierung und von 17 Bundesstaaten eingereicht, wie das Justizministerium in Washington am Donnerstag mitteilte. Darin wird dem Tech-Konzern vorgeworfen, den Wettbewerb zu unterdrücken und den Verbrauchern exzessive Preise aufzunötigen. Apple wies die Vorwürfe entschieden zurück.
Die Anklage gilt als Zäsur im Verhältnis zwischen Apple und den US-Behörden, da der Konzern in den Vereinigten Staaten bislang weitgehend von staatlichen Eingriffen unbehelligt geblieben war. Gegen andere Tech- und Onlinegiganten wie Amazon, Google und den Facebook-Mutterkonzern Meta waren die US-Justizbehörden bereits zuvor wegen mutmaßlicher Wettbewerbsverstöße vorgegangen.
US-Justizminister Merrick Garland, der zugleich oberster Ankläger des Landes ist, begründete das Vorgehen gegen Apple damit, dass der Konzern ansonsten "sein Smartphone-Monopol nur weiter ausbauen" würde. In der Anklageschrift wird Apple vorgeworfen, den Verbrauchern gezielt zu erschweren, vom teuren iPhone zu preiswerteren Smartphones zu wechseln.
Auf diese Weise habe das Unternehmen aus dem kalifornischen Cupertino Profite in Höhe von hunderten Milliarden Dollar erzielt. "Konsumenten sollten nicht höhere Preise zahlen müssen, weil Unternehmen gegen die Wettbewerbsgesetze verstoßen", betonte Garland.
Apple bezeichnete die Anklage sowohl von den Fakten als auch von der Rechtslage her als "falsch" und kündigte an, sich "energisch" dagegen zu verteidigen. Auch warnte das Unternehmen vor einem "gefährlichen Präzedenzfall", da ein Erfolg der Anklage dem Staat "weitreichende Eingriffsmöglichkeiten beim Entwurf der Technologie für die Menschen" verschaffen würde.
Der Anklageschrift zufolge entwirft Apple seine Produkte und Regeln auf eine Weise, die aus der Hardware und Software des Unternehmens ein geschlossenes System macht. Den Konsumenten werde es dadurch erschwert, zu preiswerteren Angeboten der Konkurrenz zu wechseln. Die Kläger werfen Apple auch vor, auf diese Weise technische Innovationen zu verhindern.
Die Anklage bezieht sich unter anderem auf Apples App Store, der anderen Firmen sowie externen Entwicklern strikte und oft unklare Regeln auferlegt. Als Beispiel werden sogenannte Super-Apps genannt, die innerhalb nur einer Anwendung den Zugriff auf mehrere Dienste wie für Musik, Fotos und Filme bieten. Meta und andere Onlineunternehmen würden gerne solche Super-Apps auf dem iPhone eröffnen, was Apple jedoch verhindert.
Gegenstand der Anklage ist auch das Bezahlsystem Apple Pay und die dazugehörige Wallet-App. Apple ermöglicht das kontaktlose Bezahlen im Geschäft nur mit seiner eigenen Wallet-App. Die Kläger werfen Apple zudem vor, beim Messaging die Kommunikation mit den Anwendungen anderer Unternehmen zu erschweren. Auch beanstanden sie, dass die Apple Watch nur mit dem iPhone richtig gesteuert werden kann und nicht mit den Handys anderer Firmen.
Apple sieht sich nicht nur in den USA, sondern auch in der Europäischen Union mit wachsendem Regulierungsdruck durch die Behörden konfrontiert. In der EU gilt seit Anfang dieses Monats das Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act - DMA), das die Marktmacht von Apple und anderen Onlineriesen beschränken soll. Demnach soll Apple künftig weniger kontrollieren können, welche Apps auf dem iPhone von Anfang an installiert sind. Auch muss Apple auf seinen Geräten Alternativen zu seinem App Store und zum vorinstallierten Browser Safari zulassen.
I.Meyer--BTB