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Polens Präsident legt Veto bei "Pille danach" ein - Regierung kündigt "Plan B" an
Machtkampf um die "Pille danach" in Polen: Der konservative Präsident Andrzej Duda hat am Freitag sein Veto gegen eine Gesetzesänderung eingelegt, die einen rezeptfreien Zugang zu dem Medikament zur Verhinderung einer Schwangerschaft erheblich erleichtern sollte. Die Regierung kündigte daraufhin an, das Veto des Staatschefs möglichst umgehen zu wollen.
In einer Erklärung der Präsidentschaft hieß es, Duda habe "die Änderung des Arzneimittelgesetzes an das Parlament zurückverwiesen mit der Bitte, dieses zu überdenken". Der Präsident könne kein Gesetz akzeptieren, das den Zugang zur Pille danach "für Kinder unter 18 Jahren ohne medizinische Aufsicht und unter Umgehung der Rolle und Verantwortung der Eltern" ermögliche.
Das Parlament in Warschau hatte dem Gesetzesvorschlag Ende Februar zugestimmt. Demnach sollte das Medikament zur Verhinderung einer Schwangerschaft ab einem Alter von 15 Jahren rezeptfrei zugänglich sein.
Damit machten die Abgeordneten den Weg frei für Pläne der pro-europäischen Regierungskoalition von Ministerpräsident Donald Tusk, frühere Beschränkungen hinsichtlich der "Pille danach" wieder zu lockern. Die vorherige Rezeptpflicht war von der von 2015 bis Dezember regierenden rechtsnationalistischen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) im Zuge ihrer konservativen Familienpolitik eingeführt worden.
Die Regierung hatte mit Dudas Veto gerechnet. Gesundheitsministerin Izabela Leszczyna sagte am Mittwoch dem Radiosender RMF FM, es sei bereits eine Verordnung vorbereitet worden, die Apothekern die Ausstellung von Rezepten für die Pille erlauben solle. Um ungewollte Schwangerschaften zu verhindern, solle vom 1. Mai an das Medikament auf diese Weise zugänglich gemacht werden.
Diesen Weg will die Regierung nun gehen: "Wir starten jetzt Plan B", verkündete Tusk unmittelbar nach dem Veto von Duda. Der Regierungschef hatte im Januar auch einen Vorstoß unternommen, um das restriktive polnische Abtreibungsrecht insgesamt zu liberalisieren. Derzeit noch sind Abtreibungen in Polen nur im Fall von Vergewaltigung oder Inzest erlaubt oder wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.
F.Müller--BTB