- Südafrikas Verfassungsgericht beschäftigt sich mit Wahl-Kandidatur von Zuma
- Zverev nimmt Auftakthürde in Rom souverän
- US-Polizei räumt pro-palästinensisches Camp an Eliteuni MIT - Mehrere Festnahmen
- Prinz Harry und Meghan in Nigeria auf Werbetour für Invictus-Spiele
- Proteste gegen Tesla in Brandenburg: Polizei verhindert Vordringen auf Werksgelände
- In altem Militärfahrzeug in Dresden unterwegs: Männer zeigen Hitlergruß
- Massenschlägerei in Strandbad in Neubrandenburg mit 40 Beteiligten
- Angriffe auf Politiker: FDP-Fraktionsvize gegen Strafverschärfungen
- Kroatien: Ministerpräsident erhält nach Einigung mit Nationalisten Regierungsauftrag
- Haushaltshilfe in Essen wegen Mordes an 86-Jähriger verurteilt
- Mann in Augsburger Straßenbahn mit Messer verletzt - Verdächtiger in U-Haft
- Tarifkonflikt eskaliert: Streiks im Baugewerbe ab Montag
- Nach Angriff auf UNRWA-Sitz: Berlin fordert von Israel Schutz von UN-Personal
- Misshandlung von Kindern: Bewährung und Geldstrafe für frühere Kita-Erzieherinnen
- Kiew: Russland startet Bodenoffensive in ostukrainischer Region Charkiw
- Verdi ruft für Montag erneut zu bundesweitem Streik bei der Telekom auf
- Israel greift Rafah trotz US-Drohung mit Waffen-Lieferstopp weiter an
- Lena Meyer-Landrut nimmt für Haltung gegen rechts Verlust von Followern in Kauf
- Mann lässt sich im Bahnhof Hamm von Zug überrollen und bleibt unversehrt
- Tausende polnische Landwirte protestieren in Warschau gegen EU-Umweltpolitik
- Schreie aus Wohnhaus: Horrorfilm löst Polizeieinsatz in Kaiserslautern aus
- Nach Scheitern von Aufnahme-Antrag: UNO könnte Palästinensern mehr Rechte geben
- Kiew: Russland startet Bodenoffensive in der Region Charkiw in der Ukraine
- FC Bayern: Saisonende und EM-Aus für Gnabry
- Medienbericht: 33 Menschen mit Magen-Darm-Beschwerden nach Münchner Frühlingsfest
- Medienbericht: Unfalltote aus Hamburger Hafencity sollen schwarz gearbeitet haben
- Bericht: Bundesrechnungshof kritisiert Verkehrsminister Wissing und Bahn-Reform
- SPD geht trotz FDP-Blockade von baldiger Einigung beim Rentenpaket II aus
- Nach der Saison: Zverev-Bezwinger Thiem beendet Karriere
- Junge auf Wangerooge von Sand begraben - Zehnjähriger muss reanimiert werden
- Bewaffnete Gruppe gegen Corona-Maßnahmen: Prozess gegen drei Männer in Koblenz
- Landkreistag fordert Verschärfungen beim Bürgergeld
- Auto mit Familie gerät bei Marktl in Gegenverkehr: Ein Toter und mehrere Verletzte
- Afroamerikanischer US-Soldat in seiner Wohnung von Polizisten erschossen
- Waldbesitzer und Umweltschützer fordern Ersatz für weggefallene Forschungsmittel
- Mitpatient soll 88-Jährige in Klinik in Niedersachsen getötet haben - Festnahme
- Stuttgarter Antifa bekennt sich zu Attacke auf AfD-Stand
- Pistorius betont bei USA-Reise deutsche Verantwortung für weltweite Sicherheitspolitik
- Drogen in Bananenkisten versteckt: Millionenfund in Niedersachsen
- Schreck für Bewohner: Heißluftballon schleift über Hausdach
- Weitere israelische Angriffe auf Rafah und Gaza-Stadt gemeldet
- Mehr als sechs Millionen sehen Bayers Finaleinzug
- Bericht: Trump will Milliardenspende von Ölbranche und verspricht Kurswechsel
- Passanten retten Frau in Krefeld aus brennender Wohnung
- Sechsjähriger in Niedersachsen bei Busfahrt durch Randalierer verletzt
- Unfall bei Kremserfahrt in Nordthüringen: Mehr als ein Dutzend Verletzte
- Taiwanischer Chip-Hersteller TSMC verbucht weiteren massiven Gewinnanstieg
- Britische Wirtschaft wächst im ersten Quartal stärker als erwartet
- CDU-Vize Laumann: Rentenpaket II ist falsch - Skepsis gegenüber Generationenkapital
- Auftragsmangel im Wohnungsbau weiterhin groß
Gericht: Gemeinsames Essen mit Kindern trotz offizieller Trennung von Ehepaar möglich
Wenn Noch-Eheleute vor einer Scheidung noch mit den Kindern in einem Haus leben und zusammen essen, können sie trotzdem als getrennt gelten. Auch kleine Erledigungen oder Einkäufe für den anderen seien möglich, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nach Angaben vom Montag. Entscheidend sei ein "der räumlichen Situation entsprechendes Höchstmaß der Trennung" wie nach außen erkennbar getrenntes Wohnen und Schlafen.
Das Gericht gab damit einer Beschwerde der Ehefrau Recht, welche die Feststellung eines früheren Trennungszeitpunkts forderte. Wann sich die beiden getrennt hatten, war zwischen Frau und Mann umstritten. Die Frau hatte ihrem Mann eine E-Mail geschrieben und mitgeteilt, dass sie die häusliche Gemeinschaft nicht wiederherstellen wolle - er nutzte damals im gemeinsamen Haus bereits ein eigenes Schlafzimmer und Bad.
Wenn die Scheidung beantragt ist, kann jeder Ehegatte von dem anderen Auskunft über das Vermögen verlangen - und zwar das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung, wie das Gericht ausführte. So sollten Vermögensmanipulationen in der Trennungszeit verhindert werden, die für die Berechnung eines möglichen Zugewinnanspruchs relevant sein könnten.
Beide Eheleute stellten solche Anträge, um Informationen über das vorhandene Vermögen zu bekommen. Der Mann nannte aber einen späteren Trennungszeitpunkt als die Frau. Das Frankfurter Amtsgericht setzte diesen späteren Zeitpunkt fest, woraufhin sich die Frau an das Oberlandesgericht wandte.
Dieses stellte nun den früheren Termin als Trennungszeitpunkt fest. Eine Trennung sei dann gegeben, wenn objektiv keine häusliche Gemeinschaft mehr bestehe und mindestens einer der beiden Eheleute sie auch ablehne und nicht mehr herstellen wolle, erklärte das Oberlandesgericht.
Es sei dafür nicht notwendig, dass einer der Ehepartner ausziehe. Die Eheleute dürften aber keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen. Auch "wesentliche persönliche Beziehungen" dürften nicht mehr bestehen.
Vor allem wenn minderjährige Kinder im Haushalt lebten, sei ein "freundschaftlicher, anständiger und vernünftiger Umgang der Ehegatten miteinander" trotzdem möglich. Denn beide seien weiter über die Elternschaft verbunden und zum "Wohlverhalten" verpflichtet, erklärte das Gericht.
L.Janezki--BTB