-
Schwaches Börsendebüt von Online-Händler Shein in Hongkong
-
Gebeine Ottos des Großen werden in Magdeburger Dom feierlich beigesetzt
-
Deutsche-Post-Konzern wird in DHL umbenannt
-
Apple-Chef Tim Cook übergibt an seinen Nachfolger John Ternus
-
Steinmeier trifft deutschsprachige Staatsoberhäupter in Österreich
-
EU-Verteidigungsminister beraten über Unterstützung der Ukraine und Weltraumstrategie
-
Trauernde können sich am Sarg von Norwegens König Harald V. verabschieden
-
G20-Treffen: Klingbeil irritiert über Teilnahme Russlands - Weißes Haus verteidigt Einladung
-
Oberstes US-Gericht erlaubt Weiterbau von Trumps Ballsaal bis auf Weiteres
-
G20-Treffen in den USA: Klingbeil irritiert über Teilnahme Russlands
-
"Sehr vermisst": Alcaraz meldet sich eindrucksvoll zurück
-
Dänemark eröffnet Botschaft in Damaskus wieder
-
Alcaraz meldet sich eindrucksvoll zurück
-
Früherer französischer Premierminister Édouard Balladur gestorben
-
Türkei offen für Beitritte anderer Länder zu Verteidigungspakt mit Pakistan und Saudi-Arabien
-
Nach tödlichem Fährunglück vor Nordzypern: Behörden suchen nach 20 Vermissten
-
Merz warnt vor AfD-Sieg in Sachsen-Anhalt: "kein Experimentierfeld für Wutbürger"
-
Gwinn schießt FCB bei Comeback zum Sieg - auch Oberdorf zurück
-
Wadephul will Energiepartnerschaft mit Tunesien ausbauen
-
Behörden in Kiew wollen bei Luftalarm nicht mehr alles lahmlegen
-
Zahl der Toten nach Sturzflut im Himalaya auf 955 gestiegen - Rund 4500 Vermisste
-
Sturzflut im Grand Canyon: Zahl der Toten auf zwei gestiegen
-
"Zwei Stunden geschlafen": Hockey-Weltmeister in Köln empfangen
-
Sarg von verstorbenem norwegischen König Harald V.in Schlosskapelle gebracht
-
Putin und Xi betonen bei Gipfel in Kirgistan gute Beziehungen zwischen ihren Ländern
-
Messi beendet Nationalmannschaftskarriere
-
G20-Treffen: USA wollen den Iran wirtschaftlich isolieren
-
Frau fährt in Leipzig mit Auto auf Schulhof: Siebenjährige leicht verletzt
-
EU kritisiert von Serbien geplante Beisetzung mit Staatsehren des Kriegsverbrechers Mladic
-
Online-Modehändler Shein vor Börsengang mit 22,6 Milliarden Euro bewertet
-
Union will Grundsicherung für mit Haftbefehl Gesuchte beenden
-
Medien: Juve will Woltemade ausleihen
-
Naomi Watts erhält bei Filmfestival in San Sebastián Preis für Lebenswerk
-
Fiebich beim DBB-Team - Zolper und Hartmann gestrichen
-
Kritik an Israel und Russland: Spanien beklagt Verbreitung von "Falschinformationen" zu Ceuta
-
Cyberattacken auf Behörden und Firmen: Zwei Jugendliche unter Verdächtigen
-
Brandenburg: Dieselspur führt Polizisten zu Treibstoffdieb
-
Gipfel von Shanghai-Organisation: Putin und Xi in Kirgistan zusammengekommen
-
"Alarmstufe Rot": Pflegekassen droht ab Oktober das Geld auszugehen
-
Erstmals seit Wochen wieder Angriffe der USA und des Iran - Teheran meldet zwei Tote
-
Für bis zu 145 Millionen: Liverpool holt PSG-Star Barcola
-
Tödliche Schüsse nach Rave in der Schweiz: 43-jähriger Verdächtiger gefasst
-
Inflation im August voraussichtlich bei 2,9 Prozent - Anstieg lediglich bei Energie
-
Brandenburg: Mann tötet 24-Jährige in Erkner auf offener Straße
-
EU-Kommission zieht die Schrauben an: Strengere Auflagen für ChatGPT
-
Deutschland genehmigt Einreise von Taliban-Vertretern - für "technische Fragen"
-
Leichter Anstieg: Inflation im August voraussichtlich bei 2,9 Prozent
-
Volkswagen: Arbeitnehmer enttäuscht von Vorstand - Gewerkschaft warnt vor Streiks
-
Drohnenvorfall in Leipzig: Reaktion der Bundesregierung lässt auf sich warten
-
Wetterdienst: Womöglich zweitwärmster Sommer seit Messbeginn in Deutschland
Klage auf Aufenthaltserlaubnis scheitert vor Bundesverwaltungsgericht
Wird der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten abgelehnt, ist das abschließend. Die Betroffenen können keine Aufenthaltsgenehmigung auf Grundlage einer anderen Norm bekommen, welche den Aufenthalt bei einer rechtlich unmöglichen Ausreise regelt, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied. Es ging um den Fall einer Frau aus Syrien und ihrer Kinder. (Az. 1 C 11.23)
Sie bezeichnete sich als zweite Ehefrau eines Manns, dem in Deutschland subsidiärer Schutz gewährt wurde. Subsidiären Schutz können Menschen bekommen, denen in ihrem Herkunftsland ernster Schaden droht, die aber nicht als Flüchtlinge oder Asylberechtigte anerkannt sind.
Ihren Ehepartnern oder minderjährigen Kindern kann unter Umständen aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Dabei gibt es aber nur ein Kontingent von 1000 Visa pro Monat. Die Syrerin bekam auf dieser Grundlage keine Aufenthaltserlaubnis, ebenso wenig ihre Kinder.
Sie klagten in Rheinland-Pfalz dagegen, hatten aber keinen Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun über ihre Revision. Dabei ging es um die Frage, ob sie sich noch auf die andere Norm berufen können, dem Paragrafen 25 des Aufenthaltsgesetzes. Dieser sieht die Möglichkeit vor, jemandem eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen, wenn er oder sie ohne eigene Schuld aus rechtlichen Gründen nicht ausreisen kann.
In einem solchen Fall wie dem der Syrerin kann die Regelung allerdings nicht angewandt werden, wie das Bundesverwaltungsgericht erklärte. Die Revision wurde zurückgewiesen. Daran, dass es nur 1000 Visa monatlich gebe, werde das Ziel des Gesetzgebers deutlich, führte das Gericht aus.
Einer "Überforderung der Aufnahme- und Integrationssysteme von Staat und Gesellschaft" solle so vorgebeugt werden. Die Zusammenführung von Familienangehörigen subsidiär Schutzberechtigter solle über das Kontingentverfahren gesteuert werden.
K.Brown--BTB