-
Referendum in Island über EU-Beitrittsverhandlungen beendet
-
"Bild am Sonntag": Bahn investiert 210 Millionen Euro in "XXL-Waschprogramm"
-
Ehemaliger Trump-Unterstützer aus den USA abgeschoben
-
IAEA: Akw Saporischschja seit mehr als einer Woche ohne externe Stromversorgung
-
Dritter Sieg: Nürnberg mit bestem Start seit 1999
-
Norwegen trauert um Harald V. - neuer König Haakon VIII. hält Rede an die Nation
-
Operation nötig: Pogacar bricht sich Schlüsselbein
-
Sirtaki zum Auftakt: Dortmund dominiert den HSV
-
Norwegens neuer König Haakon VIII. würdigt verstorbenen Vater in erster Rede
-
Deutsch-französische Musikfreizeit fordert verlässlichere EU-Förderung
-
Karlsruher SC verliert torreiches Heimspiel gegen Wolfsburg mit 2:5
-
Karlsruher Großraumdiskothek Agostea kündigt Schließung an
-
Mobiler Freizeitpark Happy Fun World öffnet in Ettlingen
-
Wiesn-Bedienungen können in 16 bis 18 Tagen bis zu 16.000 Euro verdienen
-
Gebühren können Altersvorsorge über 40 Jahre erheblich mindern
-
Führerscheine von 2002 bis 2004 müssen bis Januar 2027 umgetauscht werden
-
McDonald’s bringt M&M Bacon und mehrere neue Aktionsprodukte zurück
-
Coca-Cola-Abfüller erhöht Abgabepreise ab September
-
Kinderärztin wirft Merz in Bürgergespräch schädliche Politik vor
-
Zweijähriges Mädchen bei russischem Drohnenangriff auf Kiew getötet
-
Siedlergewalt in Kusra: Fahrzeuge beschlagnahmt und Ermittlungen eingeleitet
-
Berner Regierung will Vetorecht der Gemeinden bei großen Energieanlagen streichen
-
Esther González wechselt nach Vertragsauflösung zu Al-Qadsiah
-
El Mala widmet erstes Saisontor Basketballstar Dennis Schröder
-
Gladbachs Daiki Hashioka nach Kopfverletzung in Leipziger Klinik untersucht
-
Kubicki erwartet FDP-Ergebnis von fünf bis sechs Prozent in Sachsen-Anhalt
-
Finnlands Präsident Stubb hält russischen NATO-Angriff für unwahrscheinlich
-
Flekken kritisiert Leverkusen nach 2:3-Niederlage in Elversberg
-
Thüringer BSW hält trotz Kritik am Sonderparteitag am 6. September fest
-
Darmstadt 98 verpflichtet William Mikelbrencis
-
Bayer Leverkusen plant offenbar weiter mit Robert Andrich
-
Sieben Bewohner in Kusra von Siedlern belagert – Berichte über Verletzte und Brände
-
Neue Gewalt in Kusra: Israelische Siedler dringen in palästinensisches Haus ein
-
Lausanne-Sport soll Nicolas Cozza für drei Jahre verpflichtet haben
-
Patrouille Suisse begeistert Tausende beim Jubiläum in Altenrhein
-
Gosen-Neu Zittau gedenkt zweier Opfer einer Gewalttat
-
Haakon VIII. würdigt verstorbenen König Harald in erster Ansprache
-
Villa mit Pool und Zürichseeblick kostet 9,8 Millionen Franken
-
Audrey Werro sagt Start in Bellinzona ab
-
Siegmund fordert Beobachtung der Stimmenauszählung
-
Deichmann und Rutkowski beenden Europa-Rundfahrt über 24.000 Kilometer
-
Krösche weicht Fragen zu möglichem Eintracht-Abschied aus
-
Krösche sagt TV-Interview ab, Aufsichtsrat berät nach Transferschluss
-
Dallinga führt Köln bei seinem Debüt zum 3:2 gegen Hoffenheim
-
Mehrere Rivalitäten prägen das Formel-1-Fahrerlager
-
Ndoye trifft in Liverpool, Elversberg feiert historischen Bundesliga-Sieg
-
Carneys harter Kurs gegen Trump dient auch Kanadas Innenpolitik
-
Person im Bahnhof Leuk von Zug erfasst und getötet
-
Zwickau siegt, Erfurt patzt und Halle gewinnt in Berlin
-
Pogacar scheidet als Vuelta-Leader nach Sturz aus
Urteil: Grundsätzlich keine Steuervergünstigung für Beitrag zum Fitnessstudio
Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio können grundsätzlich nicht als steuermindernde außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Das gilt auch, wenn die Mitgliedschaft Voraussetzung für die Teilnahme an einem im Fitnessstudio angebotenen und ärztlich verordneten sogenannten Funktionstraining ist, stellte der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Urteil klar. (Az. VI R 1/23)
Die Klägerin aus Niedersachsen hatte von ihrem Arzt Wassergymnastik verordnet bekommen. Sie entschied sich für das Angebot eines Reha-Vereins, der die Kurse in einem für sie verkehrsgünstig gelegenen Fitnessstudio anbot. Voraussetzung für die Teilnahme waren Mitgliedschaften in dem Reha-Verein und im Fitnessstudio. Letztere berechtigte dann auch zur Teilnahme an weiteren Kursen sowie zur Nutzung des Schwimmbads und einer Sauna.
Die Krankenkasse übernahm lediglich die Kosten für die Wassergymnastik. Die Mitgliedsbeiträge gab die Frau in ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen an. Das Finanzamt akzeptierte dies für die Mitgliedschaft im Reha-Verein, nicht aber beim Fitnessstudio.
Wie schon das Niedersächsische Finanzgericht bestätigte dies der BFH. Außergewöhnliche Belastungen seien zwangsläufige Kosten, die anderen Bürgern in sonst vergleichbarer Lage nicht entstehen. Das treffe hier nicht zu. "Denn das mit der Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio einhergehende Leistungsangebot wird auch von gesunden Menschen in Anspruch genommen, um die Gesundheit zu erhalten, das Wohlbefinden zu steigern oder die Freizeit sinnvoll zu gestalten."
Auch habe die Klägerin mit ihrer Mitgliedschaft die Möglichkeit erhalten, weitere Leistungen des Fitnessstudios zu nutzen. Zudem habe sie den Kurs dort frei gewählt. Es habe aber auch andere Kursangebote gegeben, die nicht an die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio gebunden waren.
A.Gasser--BTB