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EuGH-Gutachten: Entzug von Sendelizenz in Ungarn Verstoß gegen EU-Recht
Mit dem Entzug der Sendelizenz für den wichtigsten unabhängigen Radiosender Klubradio hat Ungarn einem neuen Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge gegen EU-Recht verstoßen. Der zuständige Generalanwalt Athanasios Rantos schlug dem EuGH in seinen am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen vor, der Klage der EU-Kommission gegen Ungarn größtenteils stattzugeben. Klubradio hatte sein Radioprogramm 2021 einstellen müssen, es ist seitdem nur noch im Internet zu hören. (Az. C-92/23)
2014 hatte der Sender mit dem ungarischen Medienrat einen neuen Vertrag für die Nutzung einer Funkfrequenz unterzeichnet, der über sieben Jahre lief. Er wurde danach nicht verlängert. Der Medienrat begründete das damit, dass Klubradio zweimal gegen die Verpflichtung zur monatlichen Übermittlung der Sendequoten verstoßen habe.
Die Frequenz wurde neu ausgeschrieben. Die Bewerbung von Klubradio dafür wurde für ungültig erklärt. Das begründete der Medienrat mit Fehlern im Programmplan und einem negativen Eigenkapital von Klubradio in den fünf Jahren vor Einreichung seiner Bewerbung.
Im Juli 2022 klagte die EU-Kommission wegen Verstoßes gegen die Meinungsfreiheit gegen Ungarn. Der Generalanwalt trug nun vor, dass Ungarn unverhältnismäßig gehandelt habe.
Ein Urteil ist das noch nicht - die Richterinnen und Richter am EuGH orientieren sich aber oft an den Schlussanträgen. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben.
S.Keller--BTB