-
Auch Verstappen "schockiert": Tödlicher Unfall auf Nordschleife
-
Angreifer erschießt sechs Menschen in Kiew - Polizei tötet Täter nach Geiselnahme in Laden
-
Trotz Remis im Topspiel: Paderborn springt an die Spitze
-
Siebenmeter-Krimi: BHC düpiert Magdeburg - Endspiel gegen Berlin
-
Qualifier für 24 Stunden: Tödlicher Unfall auf Nordschleife
-
Leipzig schlägt Frankfurt und baut Vorsprung aus
-
Neue Spannungen: Iran macht Öffnung der Straße von Hormus nach nur einem Tag rückgängig
-
WM-Quali: DFB-Frauen mit Nullnummer in Österreich
-
Angreifer erschießt fünf Menschen in Kiew - Polizei tötet Täter nach Geiselnahme in Laden
-
Wieder Knieverletzung: Süle droht Saison-Aus
-
Wal-Rettung: Tier "freigespült" - aber kein Transport am Samstag
-
Endspurt um die Königsklasse: BVB stolpert erneut
-
HSV sieht rot: Werder gewinnt wildes Nordderby
-
Eta-Debüt geht schief: Union verliert gegen Wolfsburg
-
Final Four: Berlin erster Pokal-Finalist
-
Ministerin Reiche lädt Montag zu Gespräch über Kerosinversorgung ein
-
Wal-Rettung verzögert sich - Helfer schauen dem Tier ins Maul
-
Papst Leo XIV. will keine "neue Debatte" mit Trump
-
Hessischer SPD-Landesvorsitzender Bartol im Amt bestätigt
-
Chancenlos im Schlaggewitter: Zverev scheitert im Halbfinale
-
Irans Vize-Außenminister: Noch kein Datum für nächste Verhandlungsrunde mit den USA
-
Nach Blitzstart: Dresden macht großen Schritt zum Klassenerhalt
-
Mieser Anfang für Ende: Fortuna verliert auch in Magdeburg
-
Veranstalter: Mehr als 80.000 Menschen bei Demonstrationen für Energiewende
-
Macron: Französischer Blauhelmsoldat bei Angriff im Süden des Libanon getötet
-
Teilnehmer von Linken-Treffen in Barcelona beschwören Zusammenhalt zur Verteidigung der Demokratie
-
Presse: Fast 3000 verstrahlte Wildschweine wurden 2025 vernichtet
-
Nordrhein-westfälische FDP stärkt Landeschef Höne mit Wiederwahl Rücken
-
Britische Behörde: Iranische Boote schießen auf Tanker in Straße von Hormus
-
Iran macht Öffnung der Straße von Hormus wegen US-Blockade rückgängig
-
Kampfjetprojekt FCAS: Offenbar letzter Vermittlungsversuch gescheitert
-
Bahn-Chefin Palla: Investieren 20 Milliarden Euro bis 2030 in Bahnhöfe
-
Treffen der internationalen Linken in Barcelona: Klingbeil beschwört Solidarität
-
Ministerin Bär: Deutscher Astronaut wird als erster Europäer zum Mond fliegen
-
CSU-Chef Söder fordert Lockerung des Kündigungsschutzes
-
Vorzeitig Meister? Der FC Bayern will noch nicht feiern
-
Iranische Armeeführung: Straße von Hormus wegen US-Blockade erneut gesperrt
-
UEFA-Ermittlung: FC Bayern macht sich keine großen Sorgen
-
Wal-Rettung verzögert sich weiter - Initiative erhebt Vorwürfe gegen Behörden
-
Kubicki will FDP wieder über zehn Prozent der Stimmen führen
-
Möglicher Kerosinmangel: Klingbeil fordert Vorbereitungen in Deutschland
-
Dobrindt: Keine verstärkten Fluchtbewegungen wegen Iran-Krieg
-
Pakistans Regierungschef und Armeechef beenden Vermittlungsbesuche im Iran-Krieg
-
Charlotte überrannt: Orlando löst Playoff-Ticket
-
Trump: Ohne Einigung mit Iran bleibt US-Hafenblockade bestehen
-
Elendt blickt schon auf Schwimm-EM: "Medaille wäre super"
-
Kessler: El Mala? "Nicht mit Preisschild durch Europa rennen"
-
"Drücke die Daumen": Kovac hofft auf Schalkes Rückkehr
-
US-Blockade: Iran droht mit erneuter Sperrung der Straße von Hormus
-
Verbände rufen zu Demonstrationen für Energiewende auf
BGH erlaubt Pressemitteilung von Bundesnetzagentur über Energielieferant
Im Rechtsstreit über die Veröffentlichung einer Pressemitteilung durch die Bundesnetzagentur hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe der Behörde Recht gegeben. Die Bundesnetzagentur durfte demnach die Öffentlichkeit darüber informieren, dass sie einem Energielieferanten die Tätigkeit zum Schutz der Kunden untersagte. Der Gasanbieter hatte im Zuge der steigenden Energiepreise im Dezember 2021 die Lieferung eingestellt und 370.000 Kunden gekündigt. (Az. EnVR 10/24)
Im März 2023 wollte er wieder Kunden beliefern. Die Bundesnetzagentur leitete ein Verfahren zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ein und verbot dem Anbieter Ende Juni, Haushaltskunden zu beliefern. Im Juli 2023 informierte sie die Öffentlichkeit per Pressemitteilung, um die es nun vor Gericht ging.
Das Unternehmen argumentierte, dass solche Informationen von einer Behörde einen Verlust der Reputation zur Folge hätten und sogar die Existenz vernichten könnten. Es verwies darauf, dass die Entscheidung der Bundesnetzagentur zu dem Zeitpunkt nicht bestandskräftig war.
Diese wurde Ende November 2023 gerichtlich aufgehoben, das Oberlandesgericht Düsseldorf hielt die Untersagung zum Zeitpunkt Juni 2023 aber weiter für gerechtfertigt. Später wurde dem Energieanbieter unter Auflagen wieder erlaubt, Haushalte mit Gas zu beliefern.
Der BGH entschied nun, dass die Pressemitteilung veröffentlicht werden durfte. Sie durfte demnach auch den Hinweis enthalten, dass der Energielieferant nach Auffassung der Bundesnetzagentur die gesetzlichen Regeln nicht eingehalten habe, die einer sicheren und verbraucherfreundlichen Energieversorgung dienen.
Die Behörde habe hier das Interesse der Öffentlichkeit an Information höher gewichten dürfen als die Interessen der Firma, erklärte der BGH. Die zugrunde liegende Regelung im Energiewirtschaftsgesetz solle behördliches Handeln transparenter machen und es ermöglichen, die Öffentlichkeit frühzeitig zu informieren.
P.Anderson--BTB