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Militärischer Eigenbedarf: Bundeswehr stoppt Zivil-Umwandlung von Immobilien
Die Bundeswehr hat die nach dem Ende des Kalten Kriegs begonnene Umwandlung militärisch genutzter Liegenschaften für zivile Zwecke ausgesetzt. Das Bundesverteidigungsministerium begründete das Moratorium am Montagabend mit der geplanten Vergrößerung der Streitkräfte, die auch einen erhöhten Bedarf an Liegenschaften nach sich ziehe. Die zuletzt nicht mehr genutzten Militär-Liegenschaften seien "grundsätzlich für eine Nutzung durch die Bundeswehr geeignet" - und würden womöglich noch benötigt, erklärte es.
Viele der betroffenen Flächen sind von den Kommunen bereits verplant, etwa für Wohn- oder Gewerbegebiete. "Wir sind uns der Tragweite der Entscheidung sehr bewusst und wissen, dass in vielen Fällen bereits Planungen bestehen, betroffene Flächen zivil zu nutzen", erklärte der für die Infrastruktur zuständige Verteidigungs-Staatssekretär Nils Hilmer. Der Aufwuchs der Bundeswehr sei aber "aufgrund der Bedrohungslage nicht nur im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung zwingend, sondern bietet auch strukturpolitisch Chancen für unsere Kommunen und Länder".
Der Umwandlungsstopp betrifft nach Ministeriumsangaben zunächst 187 ehemalige militärische Liegenschaften, die sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben befinden. Hinzu kämen weitere 13 Liegenschaften, die die Bundeswehr noch betreibt und die nun - entgegen früherer Entscheidungen - nicht aus der Nutzung genommen würden. Dazu gehörten unter anderem der ehemalige Fliegerhorst in Fürstenfeldbruck in Bayern und der früher von der Bundeswehr genutzte nördliche Teil des Flughafens Tegel in Berlin.
Vertreter von Kommunen und Landkreisen sprachen von einer harten Entscheidung, zeigten aber auch Verständnis. Der Umwandlungsstopp sei für die betroffenen Kommunen "eine riesige Herausforderung", sagte Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, der Mediengruppe Bayern. In vielen Städten seien die Planungen "schon weit fortgeschritten, und es sind Kosten angefallen und Verträge unterschrieben für die zivile Nutzung".
Ein Sprecher des Landkreistags sagte der Mediengruppe, die Entscheidung der Bundeswehr treffe "gerade solche Kommunen besonders hart, die bereits sehr weitreichende Vorstellungen für die Nutzung ehemaliger Bundeswehrliegenschaften haben". Der Schritt der Streitkräfte sei aber "selbstverständlich und Voraussetzung zur dringend erforderlichen Wiedererlangung der Verteidigungsfähigkeit".
Nach Angaben des Verteidigungsministeriums sollen die betroffenen Liegenschaften der so genannten "strategischen Liegenschaftsreserve der Bundeswehr" zugeführt werden. Diese Reserve enthalte "grundsätzlich alle Liegenschaften, welche aufgrund militärischer Eignung von der Bundeswehr in den kommenden Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit genutzt werden" könnten, erklärte das Ministerium.
Die Bundeswehr stimmt sich in der Angelegenheit nach Ministeriumsangaben mit allen betroffenen Ländern und Kommunen ab. "Wo immer dies möglich ist, werden wir versuchen, auch bestehende zivile Planungen zu berücksichtigen", erklärte Staatssekretär Hilmer. In Fällen mit "besonders dringendem Konversionsinteresse" würden bereits Gespräche mit Ländern, Städten und Gemeinden geführt, um Lösungen zu prüfen, die sowohl die militärischen Erfordernisse als auch die kommunalen Interessen berücksichtigen, erklärte das Ministerium.
Der Prozess der Umwandlung von Bundeswehr-Liegenschaften für eine zivile Nutzung hatte in den frühen 1990er Jahren begonnen, als die Bundeswehr nach dem Ende des Kalten Kriegs stark verkleinert wurde. Er wurde dann in den 2010er Jahren nach Aussetzung der Wehrpflicht noch einmal fortgeführt, als viele Immobilien zur Unterbringung der Soldaten nicht mehr gebraucht wurden.
G.Schulte--BTB