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Gesetz vorgelegt: Halter und Fahrer sollen bei E-Scooter-Unfällen stärker haften
Opfer von Unfällen mit E-Scootern sollen künftig leichter Schadenersatz bekommen können. Das Bundesjustizministerium legte dafür am Dienstag einen Gesetzentwurf vor, der insbesondere vorsieht, die Haftung von Haltern und Fahrern von E-Scootern zu verschärfen. So sollen Halter bald auch dann für Schäden haften, wenn sie selbst den Unfall nicht verschuldet haben, wie das Justizministerium mitteilte. Diese sogenannte Gefährdungshaftung betreffe unter anderem Unternehmen, die die Geräte in Großstädten vermieten.
Für Fahrerinnen und Fahrer soll künftig eine Haftung für sogenanntes vermutetes Verschulden gelten: Das bedeutet, dass sie ebenfalls haften, wenn sie sich nicht entlasten können. Im Ergebnis sollen für Unfälle mit E-Scootern künftig die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Autounfälle.
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, dass "E-Scooter polarisieren". Viele schätzten sie "als praktisches Fortbewegungsmittel, andere ärgern sich über rücksichtslos abgestellte E-Scooter auf Gehwegen". Unfälle passierten immer häufiger, betonte Hubig, insbesondere betreffe das Geräte von Sharing-Anbietern. "Wir müssen die Anbieter mehr in die Pflicht nehmen. Wenn mit ihren Scootern Schäden verursacht werden, dann sollen die Anbieter dafür auch Ersatz leisten müssen – ohne Wenn und Aber."
Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern war in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Im Jahr 2020 gab es weniger als 6000 Unfallbeteiligte mit E-Scootern. Im Jahr 2024 betrug ihre Zahl aber schon mehr als 12.000. Auch die Zahl der Geschädigten durch solche Unfälle nimmt zu: Während die Versicherungswirtschaft im Jahr 2020 noch 1150 Drittschäden regulierte, waren es im Jahr 2024 bereits 5000 Schadensfälle.
I.Meyer--BTB