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Bundeskabinett beschließt Senkung der Luftverkehrsteuer
Die Bundesregierung hat die Anhebung der Luftverkehrsteuer der Vorgängerregierung wieder rückgängig gemacht. Die von den Fluggesellschaften zu zahlende Abgabe sinkt zum 1. Juli 2026 auf das Niveau von vor Mai 2024, wie das Bundesfinanzministerium am Mittwoch unter Verweis auf einen Kabinettsbeschluss mitteilte. Wirtschaftsverbände begrüßten den Schritt, den Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart hatten.
Die Steuer wird pro verkauftem Ticket erhoben und hängt von der Fluglänge ab. Bei Flügen in Zielländer, die bis zu 2500 Kilometer entfernt liegen, werden nun 13,03 statt 15,53 Euro fällig. Bei 2500 bis 6000 Kilometern Entfernung sind es 33,01 statt 39,34 Euro und bei Langstreckenflügen 59,43 statt 70,83 Euro. Gemessen wird immer vom Frankfurter Flughafen zum größten Verkehrsflughafen des Ziellandes.
"Für das Bundesfinanzministerium ist es wichtig, dass die Senkungen an die Reisenden weitergegeben werden", erklärte das Ministerium von Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD). Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) hatte allerdings in der Vergangenheit geäußert, dass sinkende Ticketpreise nicht Ziel der Maßnahme seien. "Die Absenkung der Luftverkehrsteuer dient dazu, den Standort wettbewerbsfähiger zu machen, um überhaupt wieder ein ernstzunehmender Mitspieler zu werden", sagte er den Funke-Zeitungen.
"Die Senkung der Luftverkehrsteuer ist aus Sicht der Unternehmen längst überfällig", erklärte die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK). "Die aktuelle Schwäche des Luftfahrtstandortes Deutschland wird immer mehr zum Standortrisiko." Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft sprach von einem "wichtigen und notwendigen Schritt", es brauche aber weitere Entlastungen. In dieser Richtung äußerte sich auch der tourismuspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Michael Kießling (CSU): "Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, dem weitere folgen müssen", erklärte er.
Allerdings ist noch nicht geklärt, wie die Steuersenkung gegenfinanziert werden soll. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums ist von Steuermindereinnahmen in mittlerer dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr auszugehen. "Der Gesetzentwurf sieht vor, wie im Koalitionsausschuss vereinbart, dass diese Mittel aus dem Haushalt des Bundesverkehrsministerium erwirtschaftet werden müssen", hieß es.
Eine Sprecherin von Verkehrsminister Schnieder sagte dazu der "Rheinischen Post": Die "konkrete Gegenfinanzierung der Steuermindereinnahmen" sei "Gegenstand der laufenden regierungsinternen Haushaltsaufstellung". Der Minister habe sich "von den Kabinettskollegen über den Tisch ziehen" lassen, erklärte dazu Martin Burkert, Chef der Bahn-Gewerkschaft EVG. Im Verkehrsetat klaffe nun ein Loch von 350 Millionen Euro und dieses Geld werde an anderer Stelle dringend gebraucht, etwa der Sanierung der Schiene.
J.Bergmann--BTB