- König Charles III. spricht in Osterbotschaft von Freundschaft in "Zeiten der Not"
- Bewährungsstrafe für 41-Jährigen wegen tödlich verlaufenem Raub an Rentner
- Lauterbach lässt RKI-Protokolle zur Coronapandemie "weitestgehend" entschwärzen
- Schutz des Verfassungsgerichts: Buschmann legt Union Gesetzesentwurf vor
- Frankreichs Abgeordnete diskutieren Diskriminierungsverbot von Haartracht
- Urteil: Hessen haftet für Amtspflichtverletzungen der Frankfurter Börse
- Steinmeier würdigt Werk von Regisseur Volker Schlöndorff zum 85. Geburtstag
- USA wollen Abfackeln überschüssiger Gasmengen einschränken
- BVB: Saison-Aus für Bensebaini
- Mehrheit befürwortet Streichung von Elterngeld für höhere Einkommen
- 83-Jähriger bei Explosion in Wohnhaus in Niedersachsen getötet
- EVSec-Risikomanagement- und Automatisierungsplattform von C2A Security stößt auf wachsendes Interesse in der Automobilindustrie, da immer mehr Unterne...
- Inhaftierter US-Journalist: Kreml bestätigt Verhandlungen über Austausch
- Cannabis: Expertengruppe empfiehlt THC-Grenzwert über 0,0 im Straßenverkehr
- Bauernverband: EU-Einigung auf Deckel für Ukraine-Importe "keine echte Antwort"
- Ex-Nationalspieler Stindl beendet Karriere
- DEL: O'Keefe neuer Trainer in Nürnberg
- Applied Intuition und Porsche kündigen gemeinsame Entwicklungen an
- Frankreichs Nationalversammlung verurteilt Massaker an Algeriern 1961 in Paris
- Umfrage: Online-Banking ist Standard bei Bankgeschäften
- Gegen Heidenheim: Stuttgart will DFB-"Schwung" mitnehmen
- Sahara-Sand und Wärme: Athen ächzt unter grau-brauner Dunstglocke
- Nach schwerem Busunfall bei Leipzig: Identität der vier Toten noch nicht geklärt
- Betrugsaffäre bei früherer "Gorch Fock"-Werft: Prozess startet am 16. April
- Weitere Lufthansa-Streiks abgewendet - Linke macht Airline für bisherige verantwortlich
- Sommermärchen-Prozess: DFB beharrt auf Betriebsausgabe
- Austausch von Kontodaten mit der Schweiz ist verfassungsgemäß
- Urteil: Mercedes-Benz muss eventuell wegen Dieselklage Schadenersatz zahlen
- Deutsche Post stellt Briefbeförderung per Flugzeug ein
- Staatliche Corona-Hilfe: Zehntausende Unternehmen versäumen offenbar Rückmeldung
- Bericht: Tausende Verfahren wegen Betrugs bei Corona-Hilfen für Wirtschaft
- Urteil aus Rheinland-Pfalz: Architekt muss nach falscher Energieberatung haften
- Waffenschmuggel nach Deutschland: Staatsanwaltschaft Dresden klagt Bosnier an
- Schutz des Verfassungsgerichts: Noch keine Einigung mit Union
- Oberverwaltungsgericht bestätigt Gültigkeit vom Oberbürgermeisterwahl in Dresden
- Umfrage: Fast ein Drittel klagt über Gesundheitsprobleme nach Zeitumstellung
- Angriff auf Polizisten zu Silvester in Berlin: 23-Jähriger verurteilt
- Handelsstreit zwischen Australien und China weitgehend beigelegt
- "Irgendwann nervig": Mal wieder Sorgen um Pokalrasen
- Von Schiff gesprungener Hund nach zwölf Tagen von Insel in Mosel gerettet
- Bundesarbeitsagentur: Konjunkturelle Flaute macht sich am Arbeitsmarkt bemerkbar
- Menschenrechte für Wale: Maori-König fordert Schutz für bedrohte Meeressäuger
- Diakonie: Pflegesystem kollabiert ohne häusliche Betreuung
- Die Vantage Foundation arbeitet mit dem Instituto Claret zusammen, um unterprivilegierten Menschen in Brasilien zu helfen
- Früherer US-Senator und Vizepräsidentschaftskandidat Lieberman gestorben
- Zwei Jahrzehnte nach dem Börsengang steigt der Marktwert von Weichai Power um das 30-fache und schüttet 28 Mrd. RMB an Dividenden aus
- Disney einigt sich in Streit um Selbstverwaltungsstatus mit US-Bundesstaat Florida
- Gaspreise im zweiten Halbjahr 2023 gesunken - Niveau aber weiter hoch
- Umsatzminus im Einzelhandel im Februar - Geschäftsklima hellt sich vor Ostern auf
- Beschäftigte der Zuckerindustrie bekommen 5,5 Prozent mehr Geld
Karlsruhe: Öffentliches Interesse an Verhandlung über Wahlrechtsreform von 2020
Trotz der kürzlich im Bundestag beschlossenen Wahlrechtsreform verhandelt das Bundesverfassungsgericht wie geplant im April über die Reform von 2020. Daran bestehe ein öffentliches Interesse, erklärte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe. Es lehnte einen Antrag der früheren Oppositionsfraktionen von FDP, Linkspartei und Grünen ab, das Verfahren ruhen zu lassen. (Az. 2 BvF 1/21)
Die 216 Abgeordneten hielten die noch von der großen Koalition beschlossene Wahlrechtsreform von 2020 für verfassungswidrig und wandten sich deswegen an das Gericht. Die damalige Neuregelung würde aber durch die in diesem Jahr geplante Änderung gegenstandslos, argumentierten sie nun. Sie hätten kein Interesse mehr daran, das Verfahren weiter zu verfolgen.
Das Gericht verwies aber darauf, dass die aktuellen Bundestagsabgeordneten auf Grundlage des strittigen Wahlrechts gewählt worden seien. Es bestehe ein erhebliches Interesse an der Feststellung, ob dies auf verfassungsmäßiger Grundlage geschehen sei. Zudem habe das Parlament beschlossen, die Bundestagswahl von 2021 im Land Berlin wegen Wahlpannen teilweise zu wiederholen - ein Beschluss, den das Verfassungsgericht noch prüft.
Eine eventuelle Wahlwiederholung müsse nach den 2021 geltenden Regeln stattfinden, erklärte das Gericht. Wenn ein Verfahren einmal in Gang gesetzt sei, komme es für den weiteren Verlauf "nicht mehr auf die Anträge und Anregungen des Antragstellers, sondern ausschließlich auf Gesichtspunkte des öffentlichen Interesses" an. Der Termin für die mündliche Verhandlung ist am 18. April.
Auch die neue Wahlrechtsreform ist umstritten. Der Bundesrat muss sich damit noch befassen, kann sie aber nicht blockieren. Sowohl die Linke als auch die Union kündigten bereits an, wegen dieser Reform vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
H.Seidel--BTB