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Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Verpackungssteuer in Tübingen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Mittwoch (09.00 Uhr) über die Verpackungssteuer in Tübingen. Umstritten ist, ob Kommunen eine solche Steuer überhaupt erheben dürfen. Die Steuer gilt seit Anfang 2022 insbesondere für Einwegverpackungen für Mitnahme-Lebensmittel, etwa Kaffeebecher oder Pommesschalen. (Az: 9 CN 1.22)
Auf die Klage eines McDonalds-Restaurants hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim im April 2022 entschieden, dass Kommunen eine solche Steuer nicht erheben dürfen. Dies liege allein in der Kompetenz des Bundes. Hiergegen legte die Stadt Tübingen Revision ein. Bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird die Steuer zwar weiter fällig, sie wird aber nicht eingezogen.
K.Thomson--BTB