- Studie: Songtexte werden immer einfacher und selbstbezogener
- SECHS BRANDNEUE RIADS WERDEN IM JULI IN DER KASBAH TAMADOT ERÖFFNET UND DAS HOTEL WIRD IM OKTOBER VOLLSTÄNDIG WIEDERERÖFFNET
- Ritual an Gründonnerstag: Papst wäscht zwölf weiblichen Häftlingen die Füße
- Auswärtiges Amt warnt vor Anbahnungsversuchen aus Russland auf Dating-Portalen
- ACE Money Transfer kündigt seine mit Spannung erwartete Salam-Bangladesch-Kampagne mit größeren Gewinnen in diesem Ramadan an
- Ehemaliger südafrikanischer Präsident Zuma von Wahl im Mai ausgeschlossen
- Verdi: Gehaltserhöhung von bis zu 18 Prozent für Lufthansa-Bodenpersonal
- Niederlande wollen mit Milliardenpaket Chip-Hersteller ASML im Land halten
- VAPORESSO kündigt Strategie-Upgrade an und baut ein umfassendes Service-Ökosystem für abwechslungsreiche Premium-Vaping-Erlebnisse auf
- US-Kryptounternehmer Bankman-Fried zu 25 Jahren Haft verurteilt
- KuCoin kündigt $10 Millionen Dankbarkeits-Airdrop in KCS und BTC zur Unterstützung der Community an
- Patient nach Verpuffung in Luftröhre gestorben: Ärzte müssen Geldstrafen zahlen
- Krise des chinesischen Immobiliensektors verschärft sich weiter
- Landgericht Wuppertal weist Klage auf Schmerzensgeld nach Coronaimpfung ab
- Hoeneß: Verpflichtung von Alonso "wahrscheinlich unmöglich"
- Nach Gewalttat mit drei Toten in Baden-Württemberg: Familienstreit ging voraus
- Einstündiges Dauergeläut von Kirchenglocken: Polizei rückt in Meersburg an
- Westport meldet Ergebnisse für das vierte Quartal und das Gesamtjahr 2023
- 3DMakerpro führt offiziell die 3D-Scanner der Moose-Serie ein und definiert damit die Einfachheit und Präzision des 3D-Scannens für Anfänger und Profi...
- Nach schwerem Busunfall bei Leipzig: Identität von drei der vier Toten geklärt
- Gericht: Eurowings-Werbung zu CO2-Neutralität "irreführend"
- Zwei Festnahme bei Razzia wegen Menschenhandel in Rheinland-Pfalz und Spanien
- Streich lässt Zukunft nach Freiburg-Ende offen
- "Voice of Europe": Bundesregierung besorgt über illegale russische Einflussnahme
- Fußballlegende Lionel Messi und der Schöpfer des ikonischen White Claw® Hard Seltzer entwickeln gemeinsam ein Getränk der nächsten Generation für alle...
- Riesige Schadenersatzklage wegen Lkw-Kartells muss neu verhandelt werden
- FC Bayern: Berater von Davies beklagt Ultimatum als "unfair"
- König Charles III. spricht in Osterbotschaft von Freundschaft in "Zeiten der Not"
- Bewährungsstrafe für 41-Jährigen wegen tödlich verlaufenem Raub an Rentner
- Lauterbach lässt RKI-Protokolle zur Coronapandemie "weitestgehend" entschwärzen
- Schutz des Verfassungsgerichts: Buschmann legt Union Gesetzesentwurf vor
- Frankreichs Abgeordnete diskutieren Diskriminierungsverbot von Haartracht
- Urteil: Hessen haftet für Amtspflichtverletzungen der Frankfurter Börse
- Steinmeier würdigt Werk von Regisseur Volker Schlöndorff zum 85. Geburtstag
- USA wollen Abfackeln überschüssiger Gasmengen einschränken
- BVB: Saison-Aus für Bensebaini
- Mehrheit befürwortet Streichung von Elterngeld für höhere Einkommen
- 83-Jähriger bei Explosion in Wohnhaus in Niedersachsen getötet
- EVSec-Risikomanagement- und Automatisierungsplattform von C2A Security stößt auf wachsendes Interesse in der Automobilindustrie, da immer mehr Unterne...
- Inhaftierter US-Journalist: Kreml bestätigt Verhandlungen über Austausch
- Cannabis: Expertengruppe empfiehlt THC-Grenzwert über 0,0 im Straßenverkehr
- Bauernverband: EU-Einigung auf Deckel für Ukraine-Importe "keine echte Antwort"
- Ex-Nationalspieler Stindl beendet Karriere
- DEL: O'Keefe neuer Trainer in Nürnberg
- Applied Intuition und Porsche kündigen gemeinsame Entwicklungen an
- Frankreichs Nationalversammlung verurteilt Massaker an Algeriern 1961 in Paris
- Umfrage: Online-Banking ist Standard bei Bankgeschäften
- Gegen Heidenheim: Stuttgart will DFB-"Schwung" mitnehmen
- Sahara-Sand und Wärme: Athen ächzt unter grau-brauner Dunstglocke
- Nach schwerem Busunfall bei Leipzig: Identität der vier Toten noch nicht geklärt
Bundesgerichtshof verhandelt in Leipzig über Mordfall in Berliner Rockermilieu
Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wird ein mutmaßlicher Mordfall aus dem Berliner Rockermilieu neu aufgerollt. Der fünfte Strafsenat mit Sitz in Leipzig begann am Dienstag mit der Verhandlung über den sogenannten Wettbürofall. 2019 hatte das Berliner Landgericht in zwei Urteilen acht Hells-Angels-Rocker wegen Mordes und einen neunten, den damaligen Anführer, wegen Anstiftung zum Mord zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. (Az. 5 StR 542/20)
Das Landgericht war nach fast fünfjähriger Prozessdauer davon überzeugt, dass der Anführer die übrigen Rocker dazu gebracht hatte, einen Rivalen in einem Wettbüro zu ermorden. Ein weiterer Angeklagter, der als Kronzeuge aussagte, wurde damals zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt, ein anderer lediglich wegen illegalen Waffenbesitzes zu einer kurzen Haftstrafe.
Die Mindestverbüßungsdauer der lebenslangen Strafen wurde aber um zwei Jahre verkürzt, weil das Gericht nicht ausschließen konnte, dass die Polizei vorher von den Tötungsplänen erfahren und das Opfer nicht geschützt hatte. Gegen diesen Abschlag wendet sich die Staatsanwaltschaft vor dem BGH. Auch die zu lebenslangen Haftstrafen verurteilten Angeklagten legten Revision ein.
Die Tat fand im Januar 2014 statt und wurde von einer Videokamera aufgezeichnet. Damals stürmten 13 teilweise maskierte Männer das Wettbüro im Stadtteil Reinickendorf. Das Opfer, der 26-jährige Tahir Ö., saß im Schankraum. Der an der Spitze laufende Mann feuerte acht Kugeln auf ihn ab, direkt danach verließen sämtliche Hells Angels geschlossen das Lokal. "Im Stil eines Überfallkommandos" sei dies geschehen, hieß es in der Urteilsbegründung des Landgerichts.
Hintergrund der Tat war demnach eine Fehde zwischen Ö. und dem damaligen Anführer der Berliner Hells Angels. Beide seien "dissoziale Alphatiere" und vorher schon häufig miteinander in Streit geraten, hieß es vom Landgericht. Im Oktober 2013 habe Ö. einem Rocker bei einem Streit vor einem Klub eine Stichverletzung zugefügt. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Rockerchef danach den Mord in Auftrag gegeben hatte.
Der BGH muss das Berliner Urteil nun auf Rechtsfehler überprüfen. Für Mittwoch ist ein zweiter Verhandlungstag angesetzt.
K.Thomson--BTB