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Mobbing von Beamtin durch Vorgesetzte kann Anspruch auf Schadenersatz begründen
Wenn der Dienstherr systematische Anfeindungen, Schikanen und Diskriminierung zulässt, können Beamte Anspruch auf Schadenersatz haben. Das gelte besonders, wenn Vorgesetzte sich so verhielten, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag. Es ging um die Klage einer Beamtin, die früher im Dienst einer Stadt in Sachsen-Anhalt stand. (Az. BVerwG 2 C 6.21)
Nach der Wiederwahl des Oberbürgermeisters wurde ihr ein anderer Aufgabenbereich mit weniger Verantwortung übertragen. Dagegen ging sie erfolgreich vor Gericht vor. Der Personalrat warf ihr später in einer Pressemitteilung vor, sich über Monate bei voller Besoldung in Krankheit geflüchtet zu haben. Darin und in anderen Ereignissen sah die Frau Mobbing, zumal der Oberbürgermeister ihr vor seiner Wiederwahl gesagt habe, er habe das Vertrauen in sie verloren.
Vor dem Verwaltungsgericht Halle klagte sie auf Schadenersatz und hatte damit auch Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg wies ihre Klage in der Berufung aber ab. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, dass es neu über den Fall verhandeln müsse.
Mobbing und eine Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn könnten aus mehreren Einzelvorfällen bestehen, die für sich betrachtet möglicherweise nicht zu beanstanden seien, hieß es. Das habe das Oberverwaltungsgericht nicht ausreichend beachtet und auch einige weitere Fehler gemacht.
O.Lorenz--BTB