
-
Camilla trauert um britischen Drag-Queen-Pionier Paul O'Grady
-
Britischer König Charles III. kommt zu dreitägigem Staatsbesuch nach Deutschland
-
Wirtschaft fordert Änderungen am Fachkräfte-Einwanderungsgesetz
-
Faeser: "Schlag ins Gesicht der ukrainischen Sportler"
-
Umgang mit im Ausland geschlossenen Kinderehen muss neu geregelt werden
-
Schwimmen: McIntosh knackt Weltrekord über 400 m Freistil
-
Mobbing von Beamtin durch Vorgesetzte kann Anspruch auf Schadenersatz begründen
-
Schweizer Großbank UBS holt früheren Chef Sergio Ermotti zurück
-
EU besiegelt Aus von Diesel- und Benzin-Neuwagen ab 2035
-
Ausschreitungen beim zehnten Aktionstag gegen die Rentenreform in Frankreich
-
Haushaltsausschuss soll massive Waffenhilfe für Ukraine billigen
-
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für neue Verbandsklage
-
Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Unterlagen von Kanzlerschaft Helmut Kohls
-
Israels Regierung und Opposition setzen Gespräche über Justizreform fort
-
Nach SPD-Vorsitz gibt Kutschaty in Nordrhein-Westfalen auch Fraktionsvorsitz ab
-
Berichte: Mike Pence zu Aussage zu Kapitol-Erstürmung verpflichtet
-
Neue Dynamik in Tarifrunde für Angestellte von Bund und Kommunen
-
15-Jähriger rast in Bremen mit Kleintransporter auf Polizisten zu
-
Erstes Treffen zwischen Israels Regierung und Opposition zu umstrittener Justizreform
-
Sozialverbände kritisieren Schweigen der Koalition zu Kindergrundsicherung
-
Russland-Rückkehr: DOSB fordert "glaubhafte Umsetzung"
-
Ukraine-Boykott für DOSB-Präsident Weikert "spekulativ"
-
Beamter darf wegen häufiger Verspätungen nicht gleich aus Dienst entfernt werden
-
Zwei Frauen bei Messerangriff auf muslimisches Zentrum in Lissabon getötet
-
Scholz bekennt sich zu Kindergrundsicherung - und bittet um Geduld
-
Kühnert erwartet nach Koalitionsausschuss Ende der Streitereien
-
Hordorff legt Amt beim DTB nieder
-
Voss-Tecklenburg vor Vertragsverlängerung
-
Zwei Rolex von Paul Newman werden versteigert
-
Historiker: Bei Naturschutz ist Charles Deutschen näher als eigenen Landsleuten
-
Biden ruft Regierung in Israel zum Umsteuern im Streit um Justizreform auf
-
Militärjunta in Myanmar löst Partei von Suu Kyi auf
-
Behörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität bekommt neuen Chef
-
ELF: Abstecher ins Volksparkstadion als Meilenstein
-
Ifo-Beschäftigungsbarometer legt zu - Arbeitsmarkt "sehr robust"
-
Greenpeace startet Meldeportal für Verstöße gegen Mehrweg-Angebotspflicht
-
Hattrick für Argentinien: Messi knackt 100-Tore-Marke
-
Biden nennt Putins Aussagen zu Atomwaffen-Stationierung "gefährlich"
-
Verdächtiger nach tödlichem Messerangriff in Hamburger Shishabar in Haft
-
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte befasst sich erstmals mit Klimaklagen
-
Ermittlungen gegen Perus Präsidentin Boluarte wegen Geldwäscheverdacht
-
Scholz stellt sich im Bundestag Fragen der Abgeordneten
-
Moskau: Ukraine setzt US-Präzisionsraketen vom Typ GLSDB ein
-
Berlin und Nairobi vereinbaren verstärkte Zusammenarbeit bei erneuerbaren Energien
-
Argwohn und Skepsis nach angekündigter "Pause" für Justizreform in Israel
-
Weitere Besserungen am Arbeitsmarkt erwartet
-
Vertreter des Sportausschusses für weiteren Ausschluss
-
Bahn begrüßt Koalitionszusagen zu Investitionen in die Schiene
-
Koffer mit 60 Kilogramm Haschisch in Leverkusen gefunden
-
Ausschreitungen in Paris am zehnten Aktionstag gegen die Rentenreform

Rundfunkbeitrag muss in der Regel bargeldlos bezahlt werden
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten können weitgehend auf der bargeldlosen Zahlung des Rundfunkbeitrags bestehen. Nur Zahlungspflichtigen, die kein Girokonto eröffnen können, muss auch eine Barzahlung ohne Mehrkosten möglich sein, wie das Bundesverwaltungsgericht in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschied. Der ausnahmslose Ausschluss der Barzahlung beim Hessischen Rundfunk verstoße gegen EU-Recht und das Gleichheitsgebot. (Az: 6 C 2.2 und 6 C 3.2)
Geklagt hatten zwei Wohnungsinhaber aus dem Raum Frankfurt am Main. Den 2013 eingeführten Rundfunkbeitrag wollten sie nicht über ihr Konto bezahlen. Sie machten geltend, nach deutschem und auch nach EU-Recht seien Euro-Banknoten "das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel". Daher müsse es möglich sein, den Rundfunkbeitrag damit zu bezahlen. Demgegenüber verlangen die Regelungen des Hessischen Rundfunks eine "unbare Zahlungsweise".
In den Vorinstanzen waren die Klagen erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht legte dann den Streit dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg or. Dieser betonte 2021, dass Euro-Banknoten ein gesetzliches Zahlungsmittel sind, das in der Regel nicht abgelehnt werden darf. Dennoch könne bei einer besonders großen Zahl an Zahlungspflichtigen auch der alleinige bargeldlose Geldverkehr gerechtfertigt sein, wenn den Zahlungspflichtigen andere Wege verfügbar sind.
Das Bundesverwaltungsgericht interpretierte dies nun als "grundsätzliche Verpflichtung zur Annahme von Euro-Bargeld". Ausnahmen seien danach aber möglich. Hier seien die Regelungen des Hessischen Rundfunks mit dem Ziel "der Kostenersparnis sowie der effizienten Durchsetzung der Beitragserhebung" erlassen worden. Dies sei im öffentlichen Interesse im Grundsatz gerechtfertigt, befanden die Leipziger Richter.
Erforderlich sei nach EU-Recht aber eine Ausnahmeregelung für Beitragspflichtige, die nicht über ein Girokonto verfügen. Auf die Möglichkeit der Bareinzahlung bei einem Kreditinstitut könnten diese Personen wegen der damit verbundenen erheblichen Zusatzkosten nicht verwiesen werden. Dies würde auch gegen den Gleichheitssatz verstoßen.
Nach dem Leipziger Urteil muss der Hessische Rundfunk nun eine solche Ausnahmeregelung schaffen. Übergangsweise könne die alte Gebührensatzung aber weiter angewandt werden, wenn der Sender "solchen Beitragspflichtigen, die nachweislich weder bei privaten noch bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten ein Girokonto eröffnen können, die Zahlung des Beitrags mit Bargeld ohne Zusatzkosten ermöglicht".
Die Klagen wies das Bundesverwaltungsgericht allerdings ab, weil beide Kläger jeweils über ein Girokonto verfügen.
B.Shevchenko--BTB