-
Nach Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: 455 Anträge auf Entschädigung
-
Bundesrat stimmt Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten zu
-
14-Jähriger auf Spielplatz erstochen: Mordurteil gegen 17-Jährigen in Arnsberg
-
Ukraine-Gespräche: Putin sieht Westen und Kiew am Zug
-
Bundesrat besiegelt Entlastungen: Pendlerpauschale steigt - Gastro-Steuer sinkt
-
Frankreichs Haushaltsentwurf 2026 gescheitert - Sondergesetz geplant
-
Gemischtes Echo auf EU-Entscheidung zur Ukraine-Finanzierung
-
Neuer Wehrdienst kann starten: Auch Bundesrat gibt grünes Licht
-
Vergewaltigungen von sedierter Frau gefilmt: Haftstrafe für Ehemann in Aachen
-
Gentechnik: Knappe Mehrheit der EU-Länder segnet Lockerungen ab
-
Medien: Gnabry verlängert beim FC Bayern
-
Bundesrat billigt Haushalt für kommendes Jahr
-
Bundesrat beschließt höhere Pendlerpauschale und Gastro-Mehrwertsteuersenkung
-
DFL-Ansetzungen: BVB gegen Bayern am Samstagabend
-
Nutzung eingefrorener russischer Vermögen: Putin droht mit "schweren Konsequenzen"
-
Mehrheit der EU-Länder segnet Lockerung der Gentechnik-Regeln ab
-
Autohändler um Millionen Euro betrogen: Razzia gegen Bande in fünf Bundesländern
-
Ukraine-Finanzierung: Kiew bekommt weitere 90 Milliarden Euro von der EU
-
Rentenniveau und Mütterrente: Bundesrat stimmt Rentenpaket zu
-
Brandenburger Verfassungsgericht lehnt Eilantrag von AfD gegen Doppelhaushalt ab
-
Mercosur-Abkommen erneut verschoben - Hoffnung auf Unterzeichnung im Januar
-
Rechtsextremistisches Netzwerk: Gericht kippt Verbot von Hammerskins Deutschland
-
Ermittler: 49-Jähriger in Sachsen-Anhalt doch kein Opfer von Tötungsdelikt
-
Französische Kulturministerin Dati bleibt trotz Korruptions-Ermittlungen im Amt
-
Domenicali zur F1 in Deutschland: "Anzeichen für Silberstreif"
-
Tiktok besiegelt Einstieg von Investoren und sichert Verbleib in den USA
-
Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit: Klinik bereitet Lungentransplantation vor
-
Argentinien: Tausende bei erstem großen Protest gegen Mileis Arbeitsmarktreform
-
Australien kündigt nach Anschlag in Sydney Waffenrückkaufaktion an
-
Nach Einigung im Vermittlungsausschuss: Bundestag stimmt für Kassen-Sparpaket
-
Wegner neun Jahre nach Anschlag an Breitscheidplatz: "Werden niemals vergessen"
-
Linken-Chefin: Musterungspflicht erster Schritt für "Wehrpflicht durch die Hintertür"
-
Knapp jeder Zehnte muss an Weihnachten arbeiten
-
Sehr gute Apfel- und Pflaumenernte: Menge deutlich über dem Durchschnitt
-
Medien: Kanzleramt will Befugnisse des BND umfassend erweitern
-
Draisaitl punktet weiter - Stützle knackt die 400
-
Umfrage: Sparneigung der Bundesbürger steigt auf höchsten Stand seit Finanzkrise
-
Mercosur-Abkommen: Von der Leyen optimistisch in Bezug auf Abschluss im Januar
-
NFL: Seahawks nach Krimi für die Play-offs qualifiziert
-
Nach Meilenstein: Draisaitl punktet weiter
-
NBA: Klebers Lakers mit Offensivspektakel - Schröder verliert
-
NBA: Klebers Lakers mit Offensivspektakel
-
Nun das Kellerduell: Historische Mainzer heiß auf Pauli
-
Kane über Lewandowski-Rekord: "Ist möglich"
-
Höwedes über Schlotterbeck-Zukunft: "Gründlich nachdenken"
-
Die Sport-Höhepunkte am Freitag, 19. Dezember
-
Trump: Brauche Kongress für Angriffe auf Venezuela nicht
-
Illegale Produkte: Französische Justiz entscheidet über Shein-Sperre
-
US-Frist zur Veröffentlichung der Epstein-Akten läuft ab
-
Abstimmung unter EU-Ländern über Gentechnik-Lockerungen
Rechtsextremer kann Gaststätte in sächsischem Torgau vorerst weiter betreiben
Ein Rechtsextremer kann eine Gaststätte im sächsischen Torgau trotz möglicher Straftaten vorerst weiter betreiben. Das entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen am Montag und gab damit einem Eilantrag des Betreibers statt. Zur Begründung erklärte das Gericht, dass Erkenntnisse des Verfassungsschutzes weder von der Gaststättenaufsicht noch vom Gericht verwertet werden dürften. (6 B 55/23)
Der Antragsteller betreibt seit 2010 eine Schank- und Speisewirtschaft im Torgauer Ortsteil Staupitz. In seiner Gaststätte gab es zahlreiche Konzerte von als rechtsextremistisch eingestuften Musikgruppen. Nach Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden kam es dabei vielfach zu Straftaten wie zum Beispiel "Sieg-Heil"-Rufen oder dem Zeigen des Hitlergrußes.
Das Ordnungsamt des Landkreises Mittelsachsen untersagte dem Betreiber deshalb das Gaststättengewerbe. Einen dagegen gerichteten Eilantrag des Manns lehnte das Verwaltungsgericht ab. Vor dem Oberverwaltungsgericht hatte er nun Erfolg. Dem Gericht zufolge darf die Untersagung des Gaststättengewerbes einstweilen nicht vollzogen werden.
Ausschlaggebend dafür war demnach, dass die Erkenntnisse über mögliche Straftaten bei den Konzerten, die dem Verfassungsschutz im Bund und in Sachsen vorliegen, zur Abwehr der in Rede stehenden Straftaten, konkret des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und der Volksverhetzung, nicht zulässig seien.
Verfassungsschutzbehörden hätten keine polizeilichen Befugnisse, dafür aber sehr weitreichende Überwachungsbefugnisse mit niedrigen Eingriffsschwellen, erklärte das Oberverwaltungsgericht. Darüber hinaus liegen dem Gericht zufolge keine Gründe vor, die auf eine Unzuverlässigkeit des Gaststättenbetreibers hindeuten.
S.Keller--BTB