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Urteil im Todesfall von verschwundener 21-Jähriger in Baden-Württemberg rechtskräftig
Mehr als zehn Monate nach Prozessende ist ein Urteil des Landgerichts Konstanz im Todesfall einer verschwundenen 21-Jährigen aus Baden-Württemberg rechtskräftig. Die Revision wurde überwiegend verworfen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. In einem Teilbereich des Urteils wurde der Angeklagte nun freigesprochen. An der Strafhöhe änderte sich dadurch aber nichts.
Das Landgericht Konstanz hatte im Januar den damals 43-Jährigen unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge und der Verletzung von Persönlichkeistrechten durch Bildaufnahmen zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass er seine zeitweise Lebensgefährtin im Oktober 2022 im Gesicht verletzt hatte.
Bei sieben Gelegenheiten soll er zudem durch ein Fenster mit seinem Handy Videos von der 21-Jährigen in ihrem Wohnzimmer gemacht haben. Bei einem Streit im Februar 2023 würgte oder schlug er die Frau, die dabei zu Tode kam. Ihre Leiche brachte er an einen unbekannten Ort. Sie gilt seitdem als vermisst. Bei einer Durchsuchung wurden Waffen bei dem Mann entdeckt, für die er keine Erlaubnis hatte.
Der BGH bestätigte das Urteil nun überwiegend. Nur in Bezug auf die Videos, die er gemacht haben soll, sprach es den Mann frei. Das unerlaubte Herstellen von Aufnahmen, welche die Frau bei "neutralen Handlungen" zeigten, verletze nicht ihren höchstpersönlichen Lebensbereich, urteilten die Richter. Dennoch bleibt die Strafe dieselbe. Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.
J.Horn--BTB