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Prügelei in Luxushotel um Saunaliege: 7900 Euro Geldstrafe
Im Fall einer Prügelei um eine Saunaliege in einem Luxushotel hat das Landgericht Nürnberg-Fürth einem Mann rund 7900 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz zugesprochen. Weil der Geprügelte allerdings eigenmächtig Bademantel und Handtuch seines Angreifers entfernt hatte, sah das Gericht in dem am Freitag veröffentlichten Urteil eine Mitverantwortung und reduzierte die geforderten Ansprüche um ein Viertel. Das Urteil ist rechtskräftig (Az. 10 O 2087/23).
Der auf Schadensersatz verklagte Mann hatte für sich und seine Partnerin mit Bademantel und Handtuch zwei Liegen im Saunabereich des Luxushotels für sich "reserviert" - ein vielen Urlaubern bekanntes Verhalten. Der Kläger hatte die Sachen entfernt und sich auf eine der Liegen gelegt.
Als der Beklagte aus der Sauna kam und die Situation erkannte, sei es zu einem Wortgefecht mit anschließender Prügelei der beiden Männer gekommen. Dabei verpasste der Liegenreservierer dem anderen Mann einen Faustschlag ins Gesicht und brach ihm die Nase. Der Bruch musste operiert und das Angriffsopfer drei Tage im Krankenhaus behandelt werden.
Der Angegriffene wollte dafür 5000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz für Behandlungskosten in Höhe von 6500 Euro einklagen. Diese insgesamt 11.500 Euro reduzierte das Gericht wegen des Mitverschuldens des Angegriffenen um 25 Prozent. Demnach war das Reservieren der Liegen nach Überzeugung der Richter nicht erlaubt. Allerdings hätte der Kläger das Hotelpersonal verständigen müssen und nicht eigenhändig handeln dürfen.
W.Lapointe--BTB