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Kinder zum Quälen und Töten gesucht: Haftstrafe und Auflagen für Mann in Münster
Weil er Kinder zum Quälen und teils zum Töten suchte, ist ein Angeklagter vom Landgericht Münster in einem zweiten Prozess zu einer eineinhalbjährigen Freiheitsstrafe und mehreren Auflagen verurteilt worden. Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung in einer Psychiatrie an, die aber zur Bewährung ausgesetzt wurde, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. Verurteilt wurde der 27-Jährige wegen der Bereitschaft zum Mord.
Die Bewährung ist demnach mit Auflagen verbunden. Unter anderem soll der Mann in einer betreuten Wohngruppe wohnen und sich einer psychotherapeutischen Behandlung unterziehen. Er darf zudem im Internet keinen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen oder deren Eltern aufnehmen.
Laut Anklage versuchte der Mann wiederholt, sich über eine Kaufplattform im Internet Kinder von deren Eltern vermitteln zu lassen, um die Kinder dann bei sich unterzubringen und zu quälen. Teilweise habe er sich auch bereit erklärt, die Kinder zu töten. Die Kontaktaufnahmen sollen zwischen Februar und September 2020 erfolgt sein.
Das Landgericht verurteilte den Angeklagten bereits im März 2021 zu einer eineinhalbjährigen Freiheitsstrafe. Es lehnte damals eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ab. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil nach Revision der Staatsanwaltschaft auf, weshalb erneut verhandelt werden musste.
Dem Gerichtssprecher zufolge verzichtete der Angeklagte darauf, Rechtsmittel gegen das Urteil von Freitag einzulegen. Die Staatsanwaltschaft verzichtete hingegen nicht auf Rechtsmittel. Deshalb ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
F.Müller--BTB