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Noosha Aubel, CDU a SPD: Případ těžce postiženého dítěte v Postupimi je politickým přiznáním bankrotu
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Noosha Aubel, CDU ve SPD: Potsdam’daki ağır engelli bir çocuğun durumu, siyasi bir iflas ilanıdır
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نوشا أوبيل، حزب الاتحاد الديمقراطي المسيحي (CDU) والحزب الاشتراكي الديمقراطي (SPD): قضية طفل يعاني من إعاقة شديدة في بوتسدام هي إعلان إفلاس سياسي
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努莎·奧貝爾(Noosha Aubel)、基民盟(CDU)與社民黨(SPD):波茨坦一名重度殘障兒童的案例,等同於政治上的破產宣言
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누샤 아우벨, 기민당(CDU) 및 사민당(SPD): 포츠담의 중증 장애 아동 사건은 정치적 파산을 선언한 것과 다름없다
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ヌーシャ・オーベル、CDUおよびSPD:ポツダムで起きた重度障害児の事例は、政治的な破綻を露呈している
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नूशा ऑबेल, सीडीयू और एसपीडी: पॉट्सडैम में एक गंभीर रूप से विकलांग बच्चे का मामला, विफलता की एक राजनीतिक स्वीकारोक्ति है
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Noosha Aubel, CDU και SPD: Η υπόθεση ενός παιδιού με σοβαρή αναπηρία στο Πότσδαμ αποτελεί πολιτική παραδοχή αποτυχίας
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Noosha Aubel, CDU i SPD: Sprawa ciężko niepełnosprawnego dziecka w Poczdamie to polityczne przyznanie się do porażki
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Нооша Аубель, ХДС та СДПН: Випадок з дитиною з тяжкою інвалідністю в Потсдамі є визнанням політичного банкрутства
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Norwegischer Regierungschef: Selenskyjs Flugzeug nur knapp von Drohne verfehlt
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Noosha Aubel, CDU und SPD: Der Fall eines schwerbehinderten Kindes in Potsdam ist eine politische Bankrotterklärung
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Vermittlungshonorar für Studienplatz muss nur bei Studiumsaufnahme gezahlt werden
Für die Vermittlung eines Studienplatzes muss nur dann ein Honorar gezahlt werden, wenn das Studium auch aufgenommen wird. Die Zusage der Universität allein reicht dafür nicht aus, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Er wies die Revision des Vermittlers Studimed zurück - die entsprechende Klausel im Vertrag sei unwirksam. (Az. I ZR 160/24)
Der Beklagte hatte Studimed mit der Vermittlung eines Studienplatzes für Medizin an der Universität Mostar in Bosnien beauftragt. Er überlegte es sich dann aber anders. Der Vermittler forderte trotzdem ein Honorar in Höhe der Jahresstudiengebühr, da die Universität bereits zugesagt habe.
Die entsprechende Regelung im Vermittlungsvertrag verstößt aber gegen einen wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, wie der BGH ausführte. Maßgeblich ist hier, da es um eine Vermittlung geht, das Maklerrecht. Demnach muss das Honorar nur gezahlt werden, wenn auch ein Vertrag zustande kommt.
Da der Mann den Studienplatz nicht annahm, kam kein Vertrag mit der Universität zustande. Müsste er dennoch zahlen, würde ihn das unangemessen benachteiligen.
J.Bergmann--BTB