-
Draisaitl punktet weiter - Stützle knackt die 400
-
Umfrage: Sparneigung der Bundesbürger steigt auf höchsten Stand seit Finanzkrise
-
Mercosur-Abkommen: Von der Leyen optimistisch in Bezug auf Abschluss im Januar
-
NFL: Seahawks nach Krimi für die Play-offs qualifiziert
-
Nach Meilenstein: Draisaitl punktet weiter
-
NBA: Klebers Lakers mit Offensivspektakel - Schröder verliert
-
NBA: Klebers Lakers mit Offensivspektakel
-
Nun das Kellerduell: Historische Mainzer heiß auf Pauli
-
Kane über Lewandowski-Rekord: "Ist möglich"
-
Höwedes über Schlotterbeck-Zukunft: "Gründlich nachdenken"
-
Die Sport-Höhepunkte am Freitag, 19. Dezember
-
Trump: Brauche Kongress für Angriffe auf Venezuela nicht
-
Illegale Produkte: Französische Justiz entscheidet über Shein-Sperre
-
US-Frist zur Veröffentlichung der Epstein-Akten läuft ab
-
Abstimmung unter EU-Ländern über Gentechnik-Lockerungen
-
Putin hält übliche Pressekonferenz zum Jahresende ab
-
Bundestag befasst sich mit Start-up-Förderung und Krankenkassen
-
Bundesrat befasst sich mit Rentenpaket und Wehrdienst
-
Bundesverwaltungsgericht urteilt über Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins
-
EU-Staaten beschließen weitere Unterstützung Kiews in Höhe von 90 Milliarden Euro
-
Medienberichte: Tiktok unterzeichnet Vereinbarung zur Gründung von US-Joint-Venture
-
Britische Regierung ernennt neuen Botschafter in den USA
-
Von der Leyen verschiebt Mercosur-Abkommen: Unterzeichnung frühestens im Januar
-
Widmer und Co. schreiben Geschichte: Mainz im Achtelfinale
-
USA wollen Cannabis nicht mehr wie Heroin einstufen
-
Epstein-Affäre: Weitere Fotos veröffentlicht
-
DHB-Pokal: Füchse und Magdeburg entgehen Halbfinal-Duell
-
Bundestag lehnt BSW-Forderung nach Neuauszählung von Wahl ab
-
Von der Leyen will Unterzeichnung von Mercosur-Abkommen auf Januar verschieben
-
DHB-Pokal: THW Kiel ausgeschieden, Füchse im Final Four
-
Bundestag lehnt BSW-Forderungen nach Neuauszählung von Wahl ab
-
Russisches Gericht verurteilt Raiffeisen Bank International zu Ausgleichszahlung
-
Bundestag debattiert über Wahleinsprüche von BSW - danach Abstimmung
-
USA-Venezuela-Krise: Brasilien und Mexiko bieten Vermittlung an
-
Selenskyj: Ukraine braucht EU-Entscheidung über Finanzierung vor Jahresende
-
Assange stellt Strafanzeige gegen Nobel-Stiftung wegen Auszeichnung von Machado
-
Mercosur-Abkommen: Aufschub auf kommendes Jahr möglich
-
Korruptionsverdacht: Durchsuchung bei französischer Kulturministerin Dati
-
USA sanktionieren zwei weitere IStGH-Richter
-
Ehefrau wiederholt gewürgt: Mitglied des britischen Hochadels vor Gericht
-
Darts-WM: Kenianer Munyua schafft Sensation
-
USA kündigen für Freitag Gaza-Beratungen in Miami an
-
Deutschland auf Platz zwei: 140 Millionen für Vermittler
-
USA-Venezuela-Krise: Dringlichkeitssitzung des UN-Sicherheitsrats am Dienstag
-
Von Deutschland gesuchter Antifaschist in Frankreich festgenommen
-
Atomwaffenfähige russische Rakete Oreschnik in Belarus stationiert
-
Neun Jahre Haft für Frau in Sachsen-Anhalt wegen Tötung neugeborener Zwillinge
-
Gericht kippt Beschluss von Wohnungseigentümerversammlung zu digitalen Türspionen
-
Verbraucherschützer fordern EU-weit mehr Transparenz bei Mogelpackungen
-
Abriss: Historisches Ariana-Kino in Kabul muss Einkaufszentrum weichen
Frau auf verlassenem Flugplatz gequält: Lange Haftstrafe in Kiel rechtskräftig
Eine lange Haftstrafe für einen Mann, der eine Frau auf einen stillgelegten Militärflugplatz in Schleswig-Holstein entführte und sie vergewaltigte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Kieler Landgerichts vom November, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte eine Haftstrafe von zwölfeinhalb Jahren verhängt und zudem Sicherungsverwahrung angeordnet. (Az. 5 StR 217/25)
Der Fall der auf das Militärgelände verschleppten Frau aus Schleswig-Holstein hatte im September 2023 öffentlich hohe Wellen geschlagen. Die 29-Jährige wurde vermisst gemeldet und von der Polizei auch per Öffentlichkeitsfahndung gesucht. Einsatzkräfte fanden die Entführte und ihren Peiniger auf dem Flugplatz in einem alten Hangar, nachdem die Frau einen Notruf abgesetzt hatte. Sie befreiten sie und nahmen den Verdächtigen fest.
Im Zuge der Ermittlungen kamen weitere Vorwürfe gegen den damals 27-Jährigen ans Licht. Im April 2024 begann der Prozess gegen ihn, von dem die Öffentlichkeit ausgeschlossen war. Das Landgericht stellte schließlich fest, dass er 2022 eine weitere Frau vergewaltigt hatte. Die Frau, die er später entführte, habe er außerdem vor der Entführung mehrmals geschlagen, unter anderem mit einem Cricketschläger. Sie erlitt Brüche von Jochbein und Oberkiefer.
Schließlich bedrohte er sie mit einem Messer und entführte sie. Auf dem Fliegerhorst habe er sie mehrmals vergewaltigt, auf Instagram ein Bild der an eine Heizung gefesselten Frau veröffentlicht und seine Taten den "Kieler Nachrichten" geschildert. Erst nach zwei Tagen wurde die 29-Jährige befreit.
Das Landgericht sprach den Angeklagten mehrerer, auch besonders schwerer Vergewaltigungen schuldig, außerdem wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und anderer Taten. Es stellte fest, dass der Mann bei allen Taten voll schuldfähig war. Er sei für die Allgemeinheit gefährlich, weil weitere schwere Straftaten von ihm zu erwarten seien.
Deswegen ordnete das Landgericht die Sicherungsverwahrung an. Er kommt damit nach der Verbüßung seiner Strafe nicht frei, sondern wird in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht, was regelmäßig überprüft wird.
Der Angeklagte wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil. Das Urteil wurde rechtskräftig.
I.Meyer--BTB